Von Frank Benedikt – Auto-Anthropophag
Wie hier bereits berichtet, wurde im Rahmen des Arbeitskampfes um das Kino “Babylon Mitte” der FAU Berlin im Dezember 2009 vom örtlichen Landgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt.
Dies ist offenkundig ein Verstoß gegen die Gewerkschaftsfreiheit, wie sie beispielsweise in den Konventionen der ILO festgelegt ist. Die FAU wehrt sich mit einer Reihe von Veranstaltungen dagegen und bittet um Eure Solidarität.
Die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer ist auch im Grundgesetz, Art. 9, Abs. 3, festgelegt, weshalb eine Einschränkung dieses Grundrechts durch ein Gericht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Die syndikalistische Organisation FAU ist weder verboten, noch nach Kenntnisstand der Redaktion “verfassungswidrig” gemäß Art. 9, Abs. 2, GG, womit ihrer Berliner Sektion nicht so einfach das Recht, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden, abgesprochen werden kann.
Der Arbeitskampf um “Babylon Mitte” wird durch dieses Urteil in erster Instanz nicht etwa beendet, sondern mit wachsender Solidarität zunehmend intensiviert werden. Die Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit ist ein zu hohes Gut, als daß wir sie auf’s Spiel setzen dürfen! – [fb] –
Quelle: Auto-Anthropophag
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Thx Frank!



