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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 17.03.2010
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Hartz-IV-Weihnachtsaktion

Von SaarBreaker am Samstag, 21. November 2009, 18:11 Uhr

Von Dr. Bernhard Schülke – Bernhards Weblog

Machen Sie mit! Helfen Sie bitte bei der Hartz-IV-Weihnachtsaktion mit, möglichst allen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld (SG) auf einfachem Wege eine Chance zu geben, deren Verarmung zu lindern. Bitte verbreiten Sie diese Information!

Also, worum geht es in der Hartz-IV-Weihnachtsaktion genau? Es geht darum, die Chance zu nutzen, die eine bereits in der Verhandlung befindliche Verfassungsklage bietet. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Antragstellers, hat das Auswirkungen auf die Bezieher von ALG II (Hartz IV) und auch SG! Das wäre insoweit aber nur für zukünftige Sozialleistungen richtig, nicht aber für die, die in der Vergangenheit geleistet wurden!

Und genau hier setzt die Hartz-IV-Weihnachtsaktion an:

Die Hartz-IV-Weihnachtsaktion soll Leistungsbeziehern rückwirkend einen zusätzlichen Leistungsanspruch erlauben, sollte sich das Bundesverfassungsgericht in der Urteilsverkündung zugunsten des Antragstellers Thomas Kallay äußern. Konkret heißt das, man muß sich selbst darum kümmern – gegen Leistungsbescheide, bei denen noch Widerspruch zulässig ist, reicht man Widerspruch ein. Ist kein Widerspruch mehr zulässig, reicht man einen sogenannten Überprüfungsantrag für die (älteren) Leistungsbescheide ein. Leistungsbescheide sind meines Wissens nicht nur die Bewilligungs-, sondern auch die Änderungsbescheide.

Man muß sich aber darüber im Klaren sein, dass viele ARGEn/Optionskommunen (aus Schikane) Ablehnungsbescheide verschicken. Einem abgelehnten Überprüfungsantrag folgt ein Widerspruch. Einem abgelehnten Widerspruch folgt die Klage beim Sozialgericht. In der Regel landet man vor dem Sozialgericht, leider. Die Behörden bauen darauf, dass man diesen Weg nicht geht (Schikane?). Aber das Verfahren ist kostenfrei. Und ein Anwaltszwang besteht nicht.

Das Ausfüllen der Schriftstücke ist relativ leicht. Hierzu gibt es entsprechende Mustertexte zum Herunterladen. Alternative Mustertexte (direkte Downloadlinks):

Wichtiger Hinweis: Wer im neuen Jahr erst seinen Antrag stellt, verliert aufgrund der Verjährungsfrist von vier Jahren mit Sicherheit einen Teil der Erstattung vorenthaltener Geldleistungen, sollte vor vier Jahren ALG II oder SG bezogen worden sein. Ganz sicher erlischt jeglicher rückwirkende Anspruch am Tage der Urteilsverkündung, sollte man bis dahin seinen Anspruch geltend gemacht haben. Das Bundesverfassungsgericht muß nicht im nächsten Jahr entscheiden, sondern könnte irgendwann vor dem Jahreswechsel sein Urteil verkünden (laut T. Kallay). Nochmal: Es gibt keine Garantie, dass das Urteil im neuen Jahr verkündet wird. Eile ist folglich geboten.

Wenn man sich im Unklaren über die Erfolgsaussichten ist, sollte man sich T. Kallays Kommentar durchlesen. Es bestehen wirklich berechtigte Hoffnungen, dass das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgeben wird.

Für letzte Zweifler: Die "zusätzliche" Zahlung im Erfolgsfall ist nicht auf die Leistung anzurechnen.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur meine Meinung wieder. Bitte wenden Sie sich an entsprechende Initiativen und Einrichtungen oder nehmen Sie mit einem wirklich (!) fachlich versierten Anwalt Kontakt auf (nicht jeder Anwalt ist geeignet!!!). Man kann sich als Hartz-IV-Empfänger Beratungskostenbeihilfe sichern (In Hessen: Amtsgericht), wenn man meint, zu einem Rechtsanwalt gehen zu müssen.

Empfehlenswerte Internetforen, in denen man Antwort auf Fragen zu Hartz IV bekommt:

Die Liste ist rein persönlich, also absolut willkürlich und erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Besonders tiefen Respekt möchte ich Martin Behrsing und seinen Mitstreitern, den Tacheles-Machern, Erwin Denzler und Thomas Kallay für ihre Mühe, Engagement und die vielen aufopferungsvollen Stunden zollen, die sie sicherlich ganz gut anders hätten nutzen können.

Bitte verbreiten Sie diese Information. In diesem Sinne möchte ich abschließend noch Thomas Kallay mit einem Spruch zitieren: "Wehrt Euch Leute! Nur Mut, denn es lohnt sich!"


Quellennachweis für diesen Beitrag: Bernhards Weblog.
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» Von SaarBreaker (1894) am Samstag, 21. November 2009, 18:11 Uhr
» read: 15045 · today: 21 · last: 17. März 2010
» Kategorien: Armut, Gesellschaft
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1 Kommentar zu “Hartz-IV-Weihnachtsaktion”
  1. 1
    Gravatar von eule70
    Kommentar von eule70
    am Sonntag, 22. November 2009 01:14

    Ich schreibe Dir diesen Kommentar nur, um mal zu probieren, ob meine Kommentare bei Dir angenommen werden; in letzter Zeit ind da nämlich öfter Fehler passiert. Du hast sicher Verständnis dafür.

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