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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 20.03.2010
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Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II

Von SaarBreaker am Dienstag, 29. September 2009, 23:05 Uhr

Wichtige Petition gegen die ausufernde Armut, insbesondere der Kinderarmut in Deutschland.

Sorgen Sie mit Ihrer Unterzeichnung dafür, dass die Sanktionen gegen jene, die aufgrund ihres Arbeitsplatzverlustes, der nicht selten von gierigen Personalmanagern zugunsten billigerer Leiharbeit gestrichen wird, aufhören.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

Begründung

§ 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Die Mitzeichnungsfrist für diese Petition endet am 28. Oktober 2009.
Unterzeichnen Sie jetzt auf: epetitionen.bundestag.de

Bisher haben erst 2951 BürgerInnen unterzeichnet.


Diesen Beitrag bitte kopieren und weitergeben. Dankeschön!
Für den Hinweis auf die Petition bedanken wir uns bei Rebecca Evan.

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» Von SaarBreaker (1894) am Dienstag, 29. September 2009, 23:05 Uhr
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9 Kommentare zu “Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II”
  1. 1
    Gravatar von Detlef Hilgert
    Kommentar von Detlef Hilgert
    am Mittwoch, 30. September 2009 23:54

    Wollte mal mitteilen das ich die Mitteilung von Dir/Euch in meinem Blog veröffentlicht habe.

    Gruß
    Detlef

  2. 2
    Gravatar von SaarBreaker
    Kommentar von SaarBreaker
    am Donnerstag, 1. Oktober 2009 18:34

    Oh, Danke! Gerne!

  3. 3
    Gravatar von Insider
    Kommentar von Insider
    am Freitag, 2. Oktober 2009 14:24

    Es scheint sich mehr noch an der Front des SGB II zu tun, denn am 01.10.2009 hat ein mutiger Alleingänger das Sozialgericht in Berlin brüskiert. Als endlich seine Klage gegen einen Absenkungsbescheid des Jobcenters verhandelt werden sollte, beantragte der Kläger eine Verweisung seiner Klage aus dem jahr 2007 wegen sachlicher Unzuständigkeit des Sozialgerichtes an das zuständige Berliner Amtsgericht. Das Gericht war sichtlich schockiert, denn es kommt eigentlich gar nicht vor, dass jemand aus dem Clientel eines Jobcenters in der Lage ist, einen so weitreichenden Antrag zu stellen.

    Wr mehr zur Sache erfahren will, schaut am Besten beim Akteur auf die Seite. Sie ist zu finden unter:

    http://sgb2.wordpress.com/2009.....ing-stone/

  4. 4
    Gravatar von Verfassungsschutz
    Kommentar von Verfassungsschutz
    am Samstag, 3. Oktober 2009 19:47

    #############
    Eine Information der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz

    Das SGB II ist ungültig!

    Grundsatzrecherche:

    Grundgesetz + Grundrechte + SGB II
    http://verfassungsschutz.wordp.....undrechte/
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

    Einzelrecherche:

    Artikel 1 GG
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
    Dort beachte man den Absatz 3. Das ist die Normenhierarchie!
    Artikel 1 Abs. 3 GG stellt alle Grundrechte vor einfaches Recht.

    Artikel 19 GG
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html
    Dort beachte man den Abs. 1 und den Satz 2. Das ist das Zitiergebot!
    Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist eine zwingende Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze. Ist dieses Gebot nicht beachtet, ist das Gesetz ungültig und alle damit verbundenen Verwaltungsakte.

    Das SGB II mit allen nicht zitierten Grundrechtseinschränkungen:
    http://sgb2.wordpress.com/sgb2/

    Ergebnis = die Ungültigkeit des SGB (nicht nur des 2. Buches) wegen Verletzung des Zitiergebotes und wegen nicht zulässiger Grundrechtseinschränkungen.
    #############
    Anleitung zur Suche nach weiteren ungültigen Gesetzen wie AO, UStG, EStG, OwiG und einigen anderen mehr:
    http://verfassungsschutz.wordp.....tiergebot/
    #############

    Zum Zitiergebot sagt unser aller oberster Verfassungsschützer IM Schäuble:

    “Danach hat der Gesetzgeber die Pflicht, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen, also zu zitieren. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot wäre ein Gesetz verfassungswidrig.”

  5. 5
    Gravatar von Verfassungsschutz
    Kommentar von Verfassungsschutz
    am Samstag, 3. Oktober 2009 22:02

    Wenn wir durch Öffentlichkeit einige tausend Betroffene dazu bekommen, ihre Hartz-IV-Bescheide per Klage an die Amtsgerichte zu senden, damit diese die Klagen an das Bundesverfassungsgericht weitergeben, dann fällt Hartz-IV wie ein fauler Baum binnen Jahresfrist oder das Grundgesetz wird für ungültig erklärt! Ich habe letzte Woche den Startschuss gemacht und das Ganze an das Amtsgericht Berlin-Mitte
    übergeben. Am Donnerstag habe ich die Richterin in meiner Verhandlung vor dem Sozialgericht damit konfrontiert, dass sie aufgrund verfassungsrechtlicher Gründe wegen Ungültigkeit des SGB sachlich nicht zuständig ist und sie hat zumindest soviel begriffen, dass sie ein heißes Eisen in der Hand hielt.

    Bitte checke die Fakten, auch wenn Du wenig Zeit hast und denkst, das kann nicht sein. Es wäre sehr schade, wenn gerade diejenigen, welche für unsere Grundrechte einstehen wollen, die Brisanz dieser Informationen verkennen würden, weil das Zitiergebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG in Verbindung mit der gesetzlichen Normenhierarchie aus Art. 1 Abs. 3 GG sowie dem Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG der einzige Schutz vor den Eingriffen des Staates sind, welchen wir haben. Die meisten Juristen werden uns nicht helfen, da sie davon leben, dass wir das nicht wissen. Stell Dir vor es ist Revolution und keiner geht hin.

  6. 6
    Gravatar von SaarBreaker
    Kommentar von SaarBreaker
    am Samstag, 3. Oktober 2009 22:23

    Natürlich würde dies bedenkenlos klappen, wenn – ja wenn wir den tausend Betroffene zusammen bekämen… Wenn Sie die Petition verfolgt haben, wovon ich ausgehe, könne Sie sicherlich abschätzen, wie viele Betroffene sich tatsächlich daran beteiligen würden. Ich denke, wir bekämen nicht einmal 30 zusammen. Aber gut. Falls die Petition scheitern sollte, lassen wir es doch auf einen Versuch ankommen…
    Ihr Einverständnis voraussetzend leite ich den Kommentar an unsere Gruppe zur Diskussion weiter. Vielleicht können wir in dieser Richtung schon etwas Vorarbeit leisten.

  7. 7 Pingback von Sanktionen wegbloggen – ein kollegialer Aufruf an die Blogosphäre - SaarBreaker
    am Samstag, 3. Oktober 2009 23:00

    [...] Quellennachweis: Frank Benedikt: Sanktionen wegbloggen – ein kollegialer Aufruf an die Blogosphäre – Siehe dazu auch den Aufruf: Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II [...]

  8. 8
    Gravatar von Insider
    Kommentar von Insider
    am Sonntag, 4. Oktober 2009 08:28

    So lange in diesem Land die Bedenkenträger anstatt die Wissenden die Führungsrolle behaupten dürfen, wird alles so bleiben wie es ist. Alle, die sich in ihren Hängematten wohlfühlen, haben keine Lust, Änderungsprozesse einzuleiten oder an ihnen mitzuwirken und sei es noch so staatstragend.

    Die Deutschen haben bis heute lieber Anträge ausgefüllt, um sich schließlich versorgen zu lassen anstatt sich das Grundgesetz zu schnappen und sich ihre dort seit 60 Jahren ausdrücklich verbürgten Freiheitsgrundrechte einmal richtig reinzuziehen.

    Ebenso haben sie es bis heute versäumt, im GG nachzulesen, welche Pflichten der Verfassungsgeber 1949 den drei Gewalten in das Grundgesetz und damit absolut bindend hingeschrieben hat.

    Die Täter auf der Seite Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Gerichte wissen hingegen absolut Bescheid, dort wird mit einem sehr hohen kriminellen Aufwand gearbeitet und die dumme Bevölkerung bezahlt auch noch tagtäglich dafür.

    Mensch Leute, werdet endlich wach, sonst wandert ihr alle lebend in die Gruft, denn die Raubmaschine “Staat Deutschland” kennt nur ihre Gier…

    “Verfassungsschutz” hat absolut Recht, lest auf seiner Seite die Sachinhalte aber lasst euch erst auf Diskussionen mit den Schwarzkitteln ein, wenn ihr euch genügend Hintergrundwissen angeeignet habt. Die Schwarzkittel verteidigen das grundgesetzwidrige System, weil es ihnen versprochen hat, sie ohne großen Leistungsaufwand fürstlich zu versorgen. Warum hat man überall in die 2. Instanz bei den Gerichten den Anwaltszwang eingeführt…, bestimmt nicht um dem Rechtsuchenden damit qualitativ zu helfen…, hier werden systematisch die Grundrechte des einzelnen ausgehebelt und zwar mit der Brechstange seit 60 Jahren gegen den Artikel 19. 4 GG, der ein absolutes Freiheitsgrundrecht darstellt, also einfachgesetzlich nicht einschränkbar ist. Anwaltszwang ist aber eine Einschränkung, denn ohne den Anwalt ist plötzlich Schluss. Dabei ist z.B.jeder Anwalt gemäß seiner Berufsordnung nach § 1.3 BORA verpflichtet, seinen Mandanten vor verfassungswidrigem Handeln des Staates zu schützen. Das funktioniert nur in der Praxis nicht, denn dann würde er ja denen, die ihm Gutes tun, in die Parade fahren…

  9. 9 Pingback von Sanktionen wegbloggen – ein kollegialer Aufruf an die Blogosphäre « matthias bloggt:
    am Sonntag, 4. Oktober 2009 11:13

    [...] Quellennachweis: Frank Benedikt: Sanktionen wegbloggen – ein kollegialer Aufruf an die Blogosphäre – Siehe dazu auch den Aufruf: Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II [...]

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