GEWALTENTRENNUNG
Von Richard Albrecht
Auch wenn ich (seit 2005) ein nach § 185 StGB, entsprechend seines virtuellen oder Phantomdelikts „Beleidigung“, rechtskräftig verurteilter Deliktstäter bin – so habe ich weder meine Grundrechte aberkannt bekommen noch verwirkt und möchte im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit straffrei feststellen dürfen:
Ganzdeutsche JU§TIZKritiker und besonders großdeutsche JU§TIZGegner sind daran zu erkennen, daß sie das nachplappern, was ihnen dum-dum-dum-Juristen von Forsthoff bis Schmid vorplapperten: GewaltenTEILUNG.
Es gibt verschiedene TEILUNGen: Etwa eines Betts, wenn Mann/Frau das gemeinsam so wollen und keine Königskinder sind: BettTEILUNG. Oder eines Mantels (St. Martin): MantelTEILUNG, einer Zahl (Division als vierte Grundrechenart): ZahlenTEILUNG, einer Beute (Bankräuber): BeuteTEILUNG, einer lebenden Zelle: ZellTEILUNG, einer immobilen Parzelle: GrundstücksTEILUNG, in der Pfalz die erbliche RealTEILUNG, überall die MitTEILUNG (schriftlich, mündlich, förmlich, formlos) und als bekannteste Teilung schließlich die gesellschaftliche ArbeitsTEILUNG.
Geteiltes Leid hingegen gibt es nicht. Sondern nur verdoppelte Leid. Und ebensowenig wie es LeidTEILUNG geben kann – kann es GewaltenTEILUNG geben. Sondern nur, auch als bürgerliches Verfassungsgebot, GewaltenTRENNUNG.
BÜRGERRECHTLER, die weder großdeutsche JU§TIZKritiker noch ganzdeutsche JU§TIZGegner sind, reden immer (öfter) von GEWALTENTRENNUNG.
Dieser Text ist jetzt copyleft. Er erschien zuerst 2009 im Netz / online auf meiner Autorenseite -> http://ricalb.wordpress.com
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dr.richard.albrecht [at] gmx.net
Richard Albrecht
2009
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» Von Richard Albrecht (10) am Mittwoch, 23. September 2009, 21:11 Uhr
» read: 4079 · today: 10 · last: 19. März 2010
» Kategorien: Nachdenkliches
» Tags: Ablage, Gewaltenteilung, Justiz
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am Donnerstag, 24. September 2009 22:50
[...] Weshalb es hierzulande (noch weniger als in vielen anderen Teilen der Welt) auch keine Gewaltentrennung [...]