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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 06.09.2010
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Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD

Von SaarBreaker am Mittwoch, 9. September 2009, 21:14 Uhr

Von Zeitenwende

!!!!Vorsicht und Aufgepaßt!!!!!
Genau lesen, nochmal hinschauen und mitdenken!!!
Sämtliche Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Wirkung zum 31.10.2009, und darin steckt ein echter Hammer. Originaltext der Sparkasse:

"Kundeninformation mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für die SparkassenCard, die Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das Online-Banking."

Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB:


"Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.

Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel,
Konnossemente, Lager- und Ladescheine).

Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."

Damit erfolgt eine Umstellung auf "Deutsches Recht", und das ist definitiv das Werk der Firma BRD, denn das sog. deutsche Recht ist die juristische Schiene für die BRD.

Später folgt ein "abstraktes Pfandrecht", denn im Punkt 21 der AGB bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind.

Mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt die Firma BRD die Kontrolle über die Bank und deren Einlagen, sie kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden.

Auf diese Weise hat sich die Firma BRD, eine personell und institutionell eindeutig als faschistisch erkennbare Vereinigung, das sogenannte volle Durchgriffsrecht gesichert. Wenn wir als Kunden diese AGB akzeptieren, dann darf natürlich auch Gebrauch von dem eingeräumten Pfandrecht gemacht werden. Und da dieses ohne bestimmten Grund oder konkreten Anlaß erteilt wurde, ist der Willkür rein rechtlich Tür und Tor geöffnet. So sieht das jedenfalls für den Autor dieses Artikels aus.

Damit kann sich die akut von der Pleite bedrohte Firma BRD über die Bankvermögen der ihr unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen. Und auf Garantie werden das die Menschen in unserem Lande am eigenen Leibe erfahren dürfen, denn wenn die Nachkommen der Faschisten in akute Bankrottgefahr kommen, dann werden Merkel, Steinmeier und Co. ihr wahres Gesicht zeigen.

Gleichgültig wer, wie und warum auch immer zum Kanzler erkoren wird. Das zum Vorschein kommende Gesicht wird übrigens exakt jene Fratze sein, die vor 76 Jahren ihr Unwesen trieb.

Eigentlich müßte hier ein längst ein landesweiter Protestschrei erfolgen, wenn die Leute nicht unselig vor sich hinpennen, sowie sich ihres Hirns und insbesondere ihres Herzens berauben ließen.

Bitte MASSIV ÜBERALL verbreiten. Danke.

Quellennachweis: Zeitenwende


Kommentar

Falls Sie Kunde der Sparkasse sind, können Sie durch ihren wechsel zu einer anderen Bank, der Sparkasse zeigen, dass Sie mit der Änderung der AGB, die sich nur zu ihrem Nachteil auswirkt, nicht einverstanden sind.

Sollten Sie die Meinung vertreten, Ihr Geld gehöre der Sparkasse, dann sollten Sie ihre Sparkasse nicht wechseln.

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» Von SaarBreaker (2019) am Mittwoch, 9. September 2009, 21:14 Uhr
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» Kategorien: Wirtschaft
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7 Kommentare zu “Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD”
  1. 1 Pingback von Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen « xxl-killababe berlin wordblog
    am Mittwoch, 9. September 2009 21:32

    [...] http://www.julius-barkas.de – DasGelbeForum.de – SaarBreaker.com [...]

  2. 2
    Gravatar von Dumm und Dümmer
    Kommentar von Dumm und Dümmer
    am Mittwoch, 9. September 2009 22:33

    KEINE PANIK, auch wenn es gerade Mode ist!!!
    ————————————————————
    Man sollte erwähnen, dass der Absatz mit dem Pfandrecht auch schon in den alten Verträgen exisitiert. Da ist nix Neues dran!!

  3. 3
    Gravatar von SaarBreaker
    Kommentar von SaarBreaker
    am Mittwoch, 9. September 2009 23:15

    Wenn sich nichts geändert hat, warum dann der Hinwies auf die Änderung der AGB?

  4. 4
    Gravatar von Dumm und Dümmer
    Kommentar von Dumm und Dümmer
    am Donnerstag, 10. September 2009 09:05

    Die Bedingungen sind in der Tat vorteilhafter für den Verbraucher, und mit der Vorbereitung der Enteignung der BRD haben die AGBs so wenig zu tun, wie Zeitenwende mit Sachlichkeit!

    Man sollte sich die gesamten ABGs durchlesen und nicht diese paar zitierten Zeilen hier aus dem Zusammenhang reißen.

    Sorry, aber durch diesolut kritiklose Übernahme dieses unsachlichen Müllartikels von “Zeitenwende” wird die ansonsten hohe Glaubwürdidkeit dieser Webseite komplett kontakariert.

  5. 5
    Gravatar von Dumm und Dümmer
    Kommentar von Dumm und Dümmer
    am Donnerstag, 10. September 2009 09:07

    Noch etwas für die Verschwörer: Ich werdet alle diese neuen Bedingungen bekommen oder – bei Online-Konten – die ABGs vorfinden. Einfach mal durchlesen, statt hier die Welle zu machen.

  6. 6
    Gravatar von Tomster
    Kommentar von Tomster
    am Freitag, 8. Januar 2010 17:34

    Guten Tag,

    Selber bin ich vielen Dingen bzgl NWO, dreckige Politlügen und die ständige Medienverarsche sehr weit aufgeschlossen. Aber da ich selber ein Jahr nur Insolvenzrecht+Zivilprozessordnung für eine Prüfung gelernt habe, sehe ich die Sache ebenso wie der Vorrredner. Es geht lediglich darum einem berechtigtem Anspruchsteller den Zugriff auf verwertbares Vermögen eines säumigen Schuldners zu erlauben, da die Banken dazu verplfichtet sind dies ggü. z.B. einer Behörde zu tun. Leider ist das so…wer das nicht will soll sein Konto im Ausland eröffnen das ist dann bedeutend schwieriger, wenn auch nicht unmöglich. Es geht hierbei nicht um die Enteignung der Sparerkonten ggü. Deutschlands bösen Gläubigerbanken wie Citibank oder der Deutschen Bank, sondern einfach um die Durchsetzung von berechtigten Forderungen z.B. für Unterhaltsleistungen.

    Gruß

    Tomster

  7. 7
    Gravatar von Silvan
    Kommentar von Silvan
    am Freitag, 5. März 2010 13:31

    Frage:
    Person A wurde das Konto von Sparkasse (B) wegen “Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse” gekündigt.
    Person A bezieht ALG 2.
    Der Regelsatz ALG 2 von A wurde auf sein Konto bei dortiger überwiesen, kurz bevor Konto gekündigt wurde.
    Nach Lastschrifteinzug vom Vermieter wird das Konto gekündigt und die Miete zurückgebucht, die vom ALG 2 bezahlt wurde.
    Rechtens?
    Bricht AGB bzw. ggf. EU- Recht das Bundesrecht (hier §55 SGB Pfändungsschutz von Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen) ?

    Gruß

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