Legal erworbene CDs können schnell über 700 Euro kosten
Nämlich dann, wenn die legal erworbene CD im Internet verkauft werden soll:
Wer eine in einem Geschäft erworbene CD bei einem Online-Verkaufsportal wie eBay oder Hood.de einstellt, rechnet im Regelfall nicht damit, dass er abgemahnt wird. Immerhin hat er das Produkt ja selbst ganz regulär gekauft – und den Handel mit gebrauchten Tonträgern konnte die Musikindustrie trotz mehrerer Vorstöße bisher nicht grundsätzlich unterbinden. Trotzdem mahnen immer mehr Rechteinhaber private Anbieter von CDs, Bildern und Fanartikeln ab, von denen sie behaupten, dass sie nicht oder nicht ausreichend lizenziert seien. (Quelle: Telepolis)
Was dann wohl heißen soll, dass, wenn Sie eine CD käuflich von The Sweet oder Michael Jackson erwerben, diese direkt nach dem Bezahlen keine ausreichende Lizenz mehr besitzt. Sie dürfen diese CD dann weder komplett abspielen noch im Internet verkaufen. Klartext: Wenn Sie also eine CD legal erwerben, haben Sie weder das Recht, die CD abzuspielen noch zu verkaufen, behaupten die Abmahnanwälte.
Wenn es allerdings darum geht, ihre verrückte Auffassung vom Urheberrecht zu erklären, ersinnen Sie ebenso verrückte wie auch haarsträubende Erklärungen, die es ihrer Ansicht nach erlaubt, Besitzern von legal erworbenen CDs nach deren Verkaufswunsch abzumahnen.
Hier werben Abmahnanwälte eindeutig mit dem Ziel, ihre Auftraggeber zu schaden. Helfen wir ihnen doch dabei und verzichten künftig auf den Kauf von CDs. Denn wenn wir es nicht tun, müssen wir die legal erworbenen CDs irgendwann vernichten:
Wer jedes Risiko ausschließen wolle, der dürfe allerdings keine gebrauchten CDs verkaufen, sondern müsse sie behalten oder vernichten. (Telepolis)
Und das wollen wir doch schon alleine der Umwelt zu liebe nicht tun.
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» Von Re-La (106) am Samstag, 29. August 2009, 23:39 Uhr
» read: 6499 · today: 21 · last: 19. März 2010
» Kategorien: Abzocke
» Tags: Abmahnungen, Abzocke, Boykott, Deutschland, Justiz, Musikindustrie
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am Sonntag, 30. August 2009 02:32
Toll, wenn schon eine CD beim Wiedereintritt in den Markt mit Abmahnung belegt wird, dann ist der Kaufverzicht das eine und dass Besorgen von Musik über andere Quellen etwas anderes. In diesem Fall und den Regeln des Marktes folgend, einfach nur eine Frage des Preises!
Die Musikindustrie wird in keinem Fall profitieren, denn die Bedürfnisse der Menschen sind wie Wasser und das sucht sich immer einen Weg und findet diesen bekanntlich auch.