„Im Namen des Staates“ – Ein Vorschlag zur Güte
Von Dr. Richard Albrecht
I. Herrschende Meinung: „Das Grundgesetz ist in der deutschen Verfassungsgeschichte die beste Verfassung. Es hat sich insbesondere – nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – bei der Verteidigung der individuellen Freiheit der Menschen bewährt. Es hat die wehrhafte Demokratie auf eine stabile Grundlage gestellt. Es enthält ein fein abgestimmtes System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Macht. […]“ (Wolfgang Nešković, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag; in: clara 13.09. – N. war von 2002/05 Bundesrichter)
II. Ganz subjektive, scheinbar rechtsunerhebliche GegenRede: Derzeit wird vorgegeben, „Im Namen des Volkes“ Recht zu sprechen. Das ist doppelt falsch: Erstens ist das allen Gerichtsentscheiden unterliegende Recht kein Volksrecht. Sondern Juristenwerk. Zweitens sind die, die dieses Recht sprechen, keine Volksrichter/innen. Sondern speziell ausgebildete und ausgewählte Jurist(inn)en: Berufsrichter/innen, die verbeamtet wurden, um „die Tische der Herren zu verteidigen“ (Horst Bosetzky).
III. Als Vorschlag zur Güte: Solange es keine neuen Rechtsgrundlagen und keine Richterwahlen auf Zeit durchs Volk gibt – ist die Justizformel „Im Namen des Volkes“ bestenfalls eine Farce (schlimmstenfalls VVA). Möge also je rascher desto besser „Im Namen des Staates“ das hier angemessene geflügelte Wort werden …
Dr. Richard Albrecht
www.rechtskultur.de
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» Von Richard Albrecht (10) am Montag, 24. August 2009, 20:00 Uhr
» read: 5541 · today: 7 · last: 18. März 2010
» Kategorien: Gesellschaft, Justiz
» Tags: Gesellschaft, Justiz, Recht und Unrecht, Richard Albrecht
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am Dienstag, 25. August 2009 19:16
„Im Namen des Staates“ – Ein Vorschlag zur Güte…
Von Dr. Richard Albrecht | – I. Herrschende Meinung: „Das Grundgesetz ist in der deutschen Verfassungsgeschichte die beste Verfassung. Es hat sich insbesondere – nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – bei…