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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 19.03.2010
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Bündnis für ein Sanktionsmoratorium sucht Unterstützung

Von SaarBreaker am Sonntag, 23. August 2009, 16:45 Uhr

Von Thomas Trueten | Trueten

Hartz IV muss weg – Sanktionen gegen Erwerbslose, die deren Existenzminimum bedrohen, erst recht. Auch dann, wenn den Betroffenen vorgeworfen wird, Forderungen der Jobcenter nicht erfüllt zu haben. Gegen diese Sanktionen wendet sich ein vor kurzem gegründetes Bündnis.

Im Jahr 2008 wurden 789.000 Leistungskürzungen bei Empfängern des Arbeitslosengeldes II vorgenommen. In etwa ein Viertel der Sanktionen (256.000 Fälle) waren die Betroffenen unter 25 Jahre alt. In vielen Fällen stellten sich die Entscheidungen als rechtswidrig heraus. 41 Prozent der Widersprüche und 65 Prozent der Klagen gegen die Sanktionen waren ganz oder zumindest teilweise erfolgreich. Allerdings haben Widersprüche und Klagen keine aufschiebende Wirkung.

Hartz IV ist für die meisten ArbeiterInnen nur 12 Monate entfernt, egal, wie lange sie in die Arbeitslosenkassen eingezahlt haben. Dadurch wird durch Unternehmerverbände (auf deren Initiative hin Hartz IV überhaupt erst eingeführt wurde) und Politik ein enormer Druck auf (noch) Beschäftigte ausgeübt, die ständigen Angriffe auf erkämpfte soziale und politische Rechte sowie Löhne und Gehälter hinzunehmen. Gleichzeitig wurde "prekäre Beschäftigung" ausgeweitet. Demagogisch wurde durch die damalige Schröder Regierung behauptet, mit der Einführung von Hartz IV die Arbeitslosigkeit bekämpfen zu wollen: Innerhalb von vier Jahren sollte die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen halbiert werden. Dieses vorgebliche Ziel konnte nicht annähernd erreicht werden. Tatsächlich ist die Arbeitslosigkeit nicht erst in der gegenwärtigen Weltwirtschaftskrise angestiegen und das einzige, das bekämpft wird, sind die Arbeitslosen. Und – je nach Gusto -  sind hier entweder die Alten für die Jungen oder umgekehrt für einander verantwortlich.

2006 wurde vom Bundestag ein Änderungsgesetz zum SGB II verabschiedet. Die Änderung schränkt u.a. die Selbstständigkeit und die Freizügigkeit der unter 25-jährigen Alg-II-Beziehenden ein und verweist sie bei reduzierten Leistungsansprüchen auf den elterlichen Haushalt. In über 97.000 Fällen wurden unter 25jährigen das ALG II komplett auf Null gekürzt…

Generell ist es an der Zeit, über eine Wirtschafts"ordnung" nachzudenken, die mehr als 1.000.000.000 Euro an öffentlichen Geldern zur Sozialisierung der Schulden von Spitzenverdienern ausgibt, während seit Jahren mit schöner Regelmäßigkeit eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze in Höhe von 345 Euro mit der Behauptung abgelehnt wird, es sei kein Geld da.

Kurz & Kompakt  – das Bündnis:

Quellennachweis für diesen Beitrag: Trueten.de

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» Von SaarBreaker (1894) am Sonntag, 23. August 2009, 16:45 Uhr
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1 Kommentar zu “Bündnis für ein Sanktionsmoratorium sucht Unterstützung”
  1. 1
    Gravatar von Ivan Zilic
    Kommentar von Ivan Zilic
    am Sonntag, 6. September 2009 17:06

    IUROPE, CBH Kanzlei Köln, Urkundenfälscherbande
    23.8.2009 by Ivan Zilic.

    K L A G E Az.: 411 C 1908/09

    Dipl. Ing. Ivan Zilic, [entfernt], 50674 Köln

    Amtsgericht Koblenz, Richter Herr Bender, [entfernt], 6068 Koblenz

    Köln: 05.07.2009

    Herrn Dipl. Ing. Ivan Zilic, [entfernt], 50674 Köln, – Kläger -

    gegen den Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH, Herrn Prof. Dr. Kurt Bartenbach (IUROPE und CBH – Kanzlei Köln), [entfernt], 50672 Köln,- Beklagten -

    wegen vorsätzliche Urkundenfälschung §§ 263, 267, 269, 271 StGB.

    Vorläufiger Streitwert: 601,00 €

    Dem zu Folge beantrage ich, den Beklagten Herrn Prof. Dr. Kurt Bartenbach (CBH – Kanzlei Köln u.a. Rechtanwalt Friedrich Merz war von 2000 bis 2002 Vorsitzender und von 2002 bis 2004 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und gleichzeitig von 1.1.2002 bis 31.12.2004 als Rechtsanwalt bei der CBH – Kanzlei Köln tätig, IUROPE Anwaltskanzleien – Netzwerk), in seiner Eigenschaft als Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH, wegen vorsätzlicher Urkundenfälschung (§ 267 StGB), zu zehn Jahren Haft zu verurteilen.

    B e g r ü n d u n g: Ich bin deutscher Staatsbürger, Diplom Ingenieur für Maschinenbau und habe, bis 31.12.2003, fünfundzwanzig Jahre als außertariflicher Angestellter im Europa Gruppenstab, bei der Fa. Ford, gearbeitet. Im Jahre 1998 habe ich ein Lichtbogenschweißverfahren bei der Fa. Emhart Teknologies Tucker GmbH / Gießen als freie Erfindung entwickelt, dass die Kotflügel-, Bremshalter, u. a. in 360 Millisekunden zum Karosserieblech zufügt.

    Am 03.11.1998 habe ich mein Zilic-Lichtbogenschweißverfahren, den Rohbauverantwortlichen der Fa. Ford Werke AG Köln in einer offiziellen Präsentation, vorgestellt.

    Am 13.11.1998 wurden die Ergebnisse der TÜV Prüfung der Abzugskraft der Kotflügelhalter, die durch mein Zilic-Lichtbogenschweißverfahren zugefügt wurden bekannt.

    Die durch das Zilic-Lichtbogenschweißverfahren zugefügten Kotflügelhalter haben einen Abzugskraft von 12 –16 kN aufgewiesen.Das bis dahin verwendete Punktschweißverfahren hatte 8 kN Abzugskraft. Wegen dem sehr guten Abzugsergebnis, wurde ich vom Ford-Management am 13.11.1998 aufgefordert mein Zilic-Lichtbogenschweißverfahren in die Rohbauproduktion bei der Fa. Ford einzuführen.

    Am 13.11.1998 habe ich das Projekt Nr.: 10915594 zur Einführung meines Zilic-Lichtbogenschweißverfahren bei der Fa. Ford Werke AG in das WERS – Ford Projekt System, eingetragen. Nachdem mein Zilic-Lichtbogenschweißverfahren auch die Homologationstests (rütteln, schütteln, Wärme-, Kälte-, Salztest, u. a.) überstanden hat wurde mein Projekt am 24.03.1999 vom Ford Vorstand genehmigt.

    Am 15.05.1999 habe ich das Zilic- Lichtbogenschweißverfahren bei der Fa. Ford Werke AG in die Produktion eingeführt.Für meinen Verbesserungsvorschlag, für die Einführung meines Schweißverfahren, habe ich vom Vice President European Manufacturing Operations Ford of Europa, Herrn Rolf Zimmermann eine Auszeichnung, einen „Award of Excellence“ erhalten.

    Seit dem 15.05.1999 weigert sich die Fa. Ford standhaft, an mich als Besitzer und Inhaber des produktionsrelevanten Zilic – Lichtbogenschweißverfahren und seit dem 01.06.2004 des Patentes DE 10 2004 026 929, Vergütung sowie Lizenzenzahlungen, zu zahlen. Nach dem ich die Fa. Ford am 31.12.2003 verlassen habe, habe ich über meinen Anwalt am 30.03.2004, sowie am 29.04.2004, meine Vergütungsansprüche aus meiner freien Erfindung, die ich der Fa. Ford zur Nutzung gegen Vergütung gegeben habe, gegenüber geltend gemacht.nDer Leiter Patente und Schutzrechte bei der Fa. Ford Herr Dr. Drömer, nahm die Meldung am 06.04.2004 und 05.05.2004 zur Kenntnis, und mit den Antworten verhöhnte er meinen älteren Anwalt Herrn Strauch, mit der Begründung, Zitat.: “Es wird darauf hingewiesen, dass die als Anlage 1 beigefügte Vollmacht sich auch nicht auf eine Meldung einer Diensterfindung erstrecke.“ Herr Strauch gab auf, so dass ich eine neue Anwältin Frau Dr. Kippels für die Weiterführung meines Streits eingesetzt habe.Am 05.11.2004 schickte sie den ersten Brief an die Fa. Ford. Am 12.11.2004, schickte Herr Drömer meiner neuen Anwältin Frau Dr. Kippels ein Ford-Formblatt „ZUSÄTZLICHE ERKLÄRUNG FÜR ARBEITNEHMER“ um meine Personalien zum Zeitpunkt der Erfindung einzutragen.

    Beweis 1: Schreiben vom 12.11.2004 vom Leiter der Patente und Schutzrechte bei der Fa. Ford Herrn Dr. Drömer.

    Zu dem Schreiben von 18.11.2004 hat meine Anwältin Frau Dr. Kippels das Fa. Ford Formblatt „ZUSÄTZLICHE ERKLÄRUNG FÜR ARBEITNEHMER“ beigefügt und das Formblatt ohne meine Unterschrift an die Fa. Ford Werke GmbH weiter geleitet.

    Beweis 2: Schreiben vom 18.11.2004 von meiner Anwältin Frau Dr. Kippels. Aus niederen Beweggründen, hat der Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH Herr Prof. Dr. Kurt Bartenbach (IUROPE, CBH – Kanzlei Köln), das Formblatt, mit meiner, von ihm vorsätzlich gefälschten Unterschrift, versehen. Meinen Personalbogen, mit meiner von Herrn Prof. Dr. Bartenbach (CBH – Kanzlei Köln) gefälschten Unterschrift, hat er in der Klage Fa. Ford gegen Zilic Az.: 4b O 196/05 als eine Faxkopie, als Beweisanlage CBH 4, vorgelegt. Mit dieser gefälschten Unterschrift (§ 267 StGB) hat er mir mein Patent DE 10 2004 026 929 ohne rechtliche Grundlagen für die Fa. Ford Werke GmbH, enteignen (Art. 14 GG) wollen.

    Beweis 3: CBH 4 Anlage

    Als Fazit gilt festzuhalten: Meine, in der Urkunde seitens Herrn Prof. Dr. Kurt Bartenbach (CBH – Kanzlei Köln), gefälschte Unterschrift, kann nicht zur Echtheit eines Dokumentes führen. Das Fälschen, Einscannen einer Unterschrift (§§ 267, 269, 270 StGB), ist strafbar. Bei Urkundenfälschung (§ 267 StGB) sowie Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), wird in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt. Es ist bewiesen, dass der Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH Herr Prof. Dr. Kurt Bartenbach (CBH – Kanzlei Köln) in der Klage Az.: 4b O 196/05 Ford gegen Zilic vom 18.04.2005 am LG Düsseldorf, in der Anlage CBH 4 meine Unterschrift vorsätzlich gefälscht hat. Dadurch beabsichtigte Herr Prof. Dr. Kurt Bartenbach (CBH – Kanzlei Köln) bei mir einen Vermögensverlust größeren Ausmaßes herbeizuführen, was als besonders schwerer Fall von Urkundenfälschung bzw. Fälschung beweiserheblicher Daten zu bewerten ist.Hiermit beantragt der Kläger, den Beklagten Herrn Prof. Dr. Kurt Bartenbach (CBH – Kanzlei Köln), Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH, wegen vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB u. a. zu zehn Jahren Haft zu verurteilen.

    Dipl. Ing. Ivan Zilic


    Anmerkung: Die Straßenangaben der oben erwähnten Personen wurden aus datenschutzrechtlichen gründen entfernt.

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