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AGNES – Bundestrojaner soll Passwörter ausspähen

Von SaarBreaker am Samstag, 6. Juni 2009, 20:52 Uhr

Von Redaktion

Psst, vertraulich:

Konkreter Bedarf für eine Online-Durchsuchung wird ausweislich der Fragebögen für die folgenden Fallkonstellationen gesehen:

* Sicherung bereits abgeschlossener, verschlüsselt gespeicherter Kommunikation (auch teilweise als “geronnene” Kommunikation bezeichnet), z.B. Daten aus zurückliegendem E-Mail-Verkehr, ICQ-Gesprächsverlauf, z.T. mittels Steganografie und PGP;

* Sicherung von Dokumenten vor der Ver- bzw. nach der Entschlüsselung. Hierzu gehören auch:
- die Nutzung von privaten Postfächern mit geschlossenem Nutzerkreis ohne Datenaustausch und damit – mangels Kommunikation – ohne Möglichkeit einer TKÜ, sofern die Datenlokal auf einem Rechner gespeichert sind, und
- Straftaten, bei denen tatrelevante Daten nicht im Netz, sondern lokal auf der Festplatte gespeichert sind, z.B. bei Attentatsvorbereitungen, wenn ein offenes Herangehen an den Rechner ausgeschlossen ist, da die Offenheit der Maßnahme weitere Ermittlungsansätze endgültig vereiteln würde.
* Sicherung unverschlüsselter Daten, wenn der PC gewohnheitsmäßig nach Benutzung verschlüsselt wird; Feststellen von Passwörtern und genutzten Programmen (insbesondere wichtig bei Verwendung von Steganografie und PGP) zur Entschlüsselung von Dateien.

Die Erforderlichkeit von Online-Durchsuchungen ergibt sich nach den Evaluationsergebnissen unter anderem daraus, dass Tatverdächtige oftmals Passwörter für ihren Rechner nicht preisgeben und folglich – jenseits taktischer Erwägungen – eine offene Durchsuchung (§§ 102 ff. StPO) mit anschließender Beschlagnahme (§§ 94, 98 StPO) und Datenauswertung bei einem passwortgeschützten Rechner von vornherein keinen Zugang zu den gespeicherten Daten ermöglicht.

Zusammengefasst: Es geht dem BKA vor allem um die Passwörter verschlüsselter Platten. OK, das muss man verstehen, die Teilnehmer können in der Umfrage schließlich kaum zugeben, dass es darum geht, missliebigen Leuten falsche Beweise unterzuschieben.

Quelle des Zitats: der gestern veröffentlichte AGNES-Abschlussbericht des BKA vom April 2008.

Quelle: Mein Parteibuch Blog

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» Von SaarBreaker (12) am Samstag, 6. Juni 2009, 20:52 Uhr
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