Dreist, dreister, T-Online “Navigationshilfe”
Wie uns Leser aus der Bananenrepublik Deutschland berichteten, lässt der deutsche Internet-Provider t-online seine Nameserver bereits seit einigen Tagen falsche DNS-Einträge an seine Kunden ausgeben, obwohl die Unterzeichnung des Vertrages zur Einführung des Uschi-Filters eigentlich erst für die nächste Woche geplant ist. Ecki schrieb bereits am 08.04. von seiner ersten Begegnung mit den falschen DNS-Einträgen der Zensur-Infrastruktur, die T-Online euphemistisch “Navigationshilfe” nennt. Das Prinzip der Navigationshilfe ist so simpel wie der Uschi-Filter und dementsprechend einfach lässt sie sich abschalten.
Fragt ein Kunde des roten Riesen bei einem Nameserver von T-Online nach einer nicht – mehr – registrierten Domain wie mediafreedoms.net oder einer – noch – nicht existenten Domain wie T-Online-ist-grosse-scheisse.to, so antworten die Nameserver von T-Online, dass die Seite auf einem Rechner von T-Online, beispielsweise auf 62.157.140.133 oder auf 80.156.86.78 liegt. Diese Server antworten dann mit einer Webseite, die voll mit blödsinniger Werbung gepackt ist und T-Online freut sich über die Kohle, die sie so mit ihrer Zensurinfrastruktur verdienen.
T-Online bietet seinen Kunden zwar an, dass sie die “Navigationshilfe” genannten falschen DNS-Einträge über die “Kundencenter” genannte Webseite abschalten können, doch ist damit zu rechnen, dass sich nicht viele Kunden die Mühe machen werden. Schneller und einfacher, als sich durch die Masken des T-Online-Kundencenters zu hangeln und längst vergessene Passworte aus irgendwelchen Unterlagen rauszuwühlen – sofern das überhaupt irgendwann mal funktioniert -, geht es ohnehin, einfach vernünftige DNS-Server in die Konfiguration seines Rechners einzutragen.
Damit dienen die dreisten falschen DNS-Einträge von T-Online immerhin einem vernünftigen Zweck: wer vernünftige Server in seine DNS-Konfiguration eingetragen hat, der kann durch Aufruf einer nicht-existenten Seite leicht prüfen, ob der Uschifilter deaktiviert ist oder nicht. Kommt bei Aufruf einer nicht existenten Domain die Werbespamseite von T-Online nicht mehr, obwohl man sich nicht die Mühe gemacht hat, die “Navigationshilfe” im Kundencenter von T-Online abschalten zu lassen, dann wurde der Uschifilter damit auch gleich deaktiviert.
Quelle: Mein Parteibuch Blog
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» Von Mein Parteibuch Blog (93) am Montag, 13. April 2009, 11:40 Uhr
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» Kategorien: Deutschland, Internet, Zensur
» Tags: BKA, Deutschland, DNS-Server, Internetsperre, T-Online, Telekom, Zensur
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am Freitag, 17. April 2009 12:04
Eine Frechheit – habe gerade festgestellt das t-Online sich tatsächlich in meine vertipper “einklinkt”.
Ist das Datenschutz Rechtlich überhaupt zulässig?
am Freitag, 17. April 2009 22:37
Das kommt darauf an, was Du mit “vertipper” und “einklinkt” meinst. Könntest Du das bitte etwas genauer ausführen? Ich persönlich würde jeden Zensur-Provider meiden und einen alternativen Namensserver (siehe oben) nehmen.