Die Grundrechte und der gute Glaube
In London ist Ian Tomlinson zum Schutz seiner Grundrechte nach einer Begegnung mit britischen Polizisten, die auf Befehl und in gutem Glauben gehandelt haben, an inneren Blutungen verstorben. In Palästina ist Bassam Ibrahim zum Schutz seiner Grundrechte nach einer Begegnung mit den neuen 40mm-Friedensprojektilen von israelischen Soldaten, die auf Befehl und in gutem Glauben gehandelt haben, aus unbekannten Gründen verstorben. So sieht das aus, wenn in einem Rechtsstaat Grundrechte geschützt werden. Kritisieren sollte man das besser nicht.
Folgerichtig werden Länder wie Israel, Deutschland, die USA und einige weitere, wo es keinen Rassismus gibt, an der Antirassismus-Konferenz der UNO voraussichtlich nicht teilnehmen. Schließlich werden in diesen Ländern bloß die Grundrechte in gutem Glauben geschützt.
Der Oberbefehlshaber der Armee der USA, Barack Obama hat deshalb allen Mitarbeitern der amerikanischen Dienste zur Verteidigung der Grundrechte, die in gutem Glauben gehandelt haben, Exkulpation versprochen. Bei Trueten finden sich noch einige weitere geschichtlich bekannte Beispiele der Pflege der Grundrechte in gutem Glauben.
“Sie zitieren hier ständig das Grundgesetz. Sagen Sie, sind Sie eigentlich Kommunist?” (Franz Josef Degenhardt)
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» Von Mein Parteibuch Blog (93) am Montag, 20. April 2009, 6:31 Uhr
» read: 3291 · today: 9 · last: 9. März 2010
» Kategorien: Deutschland, Politik, UNO
» Tags: Deutschland, England, Grundgesetz, Israel, Rassismus, USA, Zensur
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