Justiz-Skandal: 2009 arbeiten wie 1933 – Niedersachsen bedient sich des NS-Rechts
Von Rebecca Evan – Duckhome
"Das Recht der Landessparkasse, Zwangsvollstreckungsanträge zu stellen, ergibt sich aus § 16 des Gesetzes für den Landesteil Oldenburg betreffend dies Landessparkasse zu Oldenburg vom 03.07.1933, dessen Absatz 2 noch heute Gültigkeit hat.", so heisst es im Eingangssatz des Schriftwechsel, ausgestellt durch die Landessparkasse zu Oldenburg.
Herr Günter E. Völker erläutert untenstehend in dem nun folgenden und veröffentlichten Dokument, warum dieses Gesetz keine Gültigkeit mehr hat.
Mit freundlicher Genehmigung, durch Herrn Günter E. V ö l k e r, verweisen wir hier auf den Prozess und dessen Hintergründe.
Duckhome bittet die Netzwelt um tatkräftige Unterstützung zur weiteren Verbreitung und Unterstützung diesbzgl.
Termin:
Oberlandesgerichtspräsident gegen Bohrwurm.net
24.03.2009 um 09:00 Uhr Saal 7 Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8
Prozeßwegweiser
Das Raub-Edikt LZO
Weitere Informationen:
www.bohrwurm.net befaßt sich konsequent, seriös und zwanglos mit dem offensichtlich inszenierten Niedergang unseres Gemeinwesens, den dahinterstehenden Köpfen, Kreisen, Charakteren, Zielsetzungen, Methoden und Vorgängen auf der Grundlage von Schwindel, Täuschung, Irreführung, Phrasen und falschen Lehren.
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» Von Rebecca E. (57) am Montag, 16. März 2009, 4:00 Uhr
» read: 2516 · today: 5 · last: 17. März 2010
» Kategorien: Information, Justiz
» Tags: Banken, Information, Justiz, Niedersachsen, Skandal
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am Montag, 16. März 2009 20:48
Justiz-Skandal: 2009 arbeiten wie 1933 – Niedersachsen bedient sich des NS-Rechts…
"Das Recht der Landessparkasse, Zwangsvollstreckungsanträge zu stellen, ergibt sich aus § 16 des Gesetzes für den Landesteil Oldenburg betreffend dies Landessparkasse zu Oldenburg vom 03.07.1933, dessen Absatz 2 noch heute Gültigkeit hat….