Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos 
 und Materialien:
SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 20.03.2010
Sie sind hier: Beitrag "„Feindstrafrecht“ und Rechtsstaatlichkeit"

„Feindstrafrecht“ und Rechtsstaatlichkeit

Von Hans Fricke am Dienstag, 3. März 2009, 20:01 Uhr

Die Weigerung der Union, entlassene unschuldige Häftlinge des US-Gefängnisses Guantanamo aufzunehmen und die Auffassung des Europa-Abgeordneten der CSU, Manfred Weber, man könne „von den USA verlangen, dass sie das Problem, das sie selbst geschaffen haben, auch selbst lösen“, klingt auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Allerdings nur auf denn ersten Blick und solange, bis man sich vor Augen geführt hat, dass auch in der EU eine von der Öffentlichkeit wenig beachtete, man kann sagen sogar weitgehend unbekannte Terrorliste existiert, auf deren Grundlage vermeintliche Terroristen zwar nicht wie in Guantanamo gefoltert und über Jahre eingesperrt werden, die aber dennoch eine Vielzahl von Existenzen bedroht.

Dem Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ ist es zu verdanken, dass er in Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/2009, S. 13 – 16, den Blick der Öffentlichkeit auf diese von einem geheim tagenden Gremium des EU-Ministerrates erstellte und immer wieder aktualisierte „Schwarze Liste“ sowie ihre Folgen für die darin Aufgenommenen gelenkt hat. In ihr sind seinen Angaben zufolge im Laufe der Jahre zwischen 35 und 46 Einzelpersonen sowie zwischen 30 und knapp 50 Organisationen als „terroristisch“ eingestuft und gravierenden Sanktionen unterworfen worden, die zwangsläufig zu Menschenrechtsverletzungen führen. Dieser Index ist weder demokratisch legitimiert noch unterliegt er einer demokratischen Kontrolle. Dr. Gössner weist darauf hin, dass derjenige, der einmal auf der Liste steht, kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben hat: „Er ist quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmt, Arbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufgehoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Festnahmen begründet“.

Die für die Aufnahme in die Liste vorgebrachten Verdachtsmomente und Indizien beruhen zumeist auf dubiosen Geheimdienstinformationen einzelner Mitgliedstaaten. Eine unabhängige Beurteilung der Fälle auf Grundlage von gesicherten Beweisen findet jedenfalls nicht statt, weshalb der vom Europarat beauftragte Sonderermittler, Dick Mary, mit Entsetzen feststellt: Er habe selten „etwas so Ungerechtes erlebt, wie die Aufstellung dieser Listen“, deren Verfahren er als „pervers“ bezeichnet. „Nicht selten hängt“, so Dr. Rössner, „die Einstufung von politischen, ökonomischen und militärischen Interessen ab. So galt etwa der Befreiungskampf des militanten ANC gegen das südafrikanische Apartheidsystem im Westen lange Zeit als terroristisch – und Nelson Mandela landete als „Terrorist“ auf der Terrorliste der USA, von der er erst 2008, kurz vor seinem 90. Geburtstag, wieder gestrichen wurde“. Der 66jährige Schriftsteller und Gründungsvorsitzende der philippinischen kommunistischen Partei, Professor Jose Maria Sison, saß von 1977 bis 1986 unter Ditator Marcos in Folterhaft und floh Ende der 89er Jahre vor der andauernden Verfolgung in die Niederlande, wo er seitdem als anerkannter politischer Flüchtling lebt. Der EU-Ministerrat setzte ihn 2003 als angeblich verantwortlichen Führer der militanten philippinischen Befreiungsbewegung New People’s Army auf die Terrorliste, ohne diese Entscheidung dem Betroffenen damals offiziell mitzuteilen. Hinsichtlich der verhängten Sanktionen spricht Marty von „ziviler Todesstrafe“ und schildert Ende 2007 in einem Bericht (Kruse, „Zivile Todesstrafe“, Süddeutsche Zeitung 12.11.07), sehr anschaulich, was eine Aufnahme in die EU- oder auch die UN-Terrorliste für Betroffene bedeutet: Sie wurden nicht verständigt, sondern erfuhren davon, wenn sie etwa eine Grenze überschreiten oder über ihr Bankkonto verfügen wollten. Es gab keine Anklage, keine offizielle Benachrichtigung, kein rechtliches Gehör, keine zeitliche Begrenzung und kein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme. Dr. Gössner wirft der EU vor, „mit ihrer Terrorliste im ‚Kampf gegen den Terror’ gewissermaßen selbst zu einem Terrorinstrument aus dem Arsenal des sogenannten Feindstrafrechts – eines menschenrechtswidrigen Sonderrechts gegen angebliche ‚Staatsfeinde’, die praktisch rechtlos gestellt und gesellschaftlich ausgegrenzt werden“, zu greifen. Ihre drakonische Bestrafung erfolge vorsorglich und werde im rechtsfreiren Raum exekutiert – ohne Gesetz, ohne fairen Prozess, ohne Beweise, ohne Urteil und ohne Rechtsschutz. Ein Serienkiller habe mehr Rechte, so Dick Marty, als ein Mensch, der auf der Terrorliste steht. Trotz der systematischen Entrechtung der Gelisteten sind beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einige Klagen von Betroffenen eingegangen. Und es gibt auch Urteile, mit denen die Aufnahme einzelner Personen und Organisationen in die Terrorliste und das Einfrieren ihrer Gelder für rechtswidrig und nichtig erklärt werden. Ihr Anspruch auf rechtliches Gehör und effektive Verteidigung, so die Richter, sei grob missachtet worden.

Nach meiner Auffassung gebietet es das allgemeine Rechtsempfinden, nicht zuletzt auch mit Blick auf das Schicksal von Murat Kurnaz, dass diese besonders brisante Antiterrormaßnahme der Europäischen Union, deren Mitgliedsländer ausnahmslos für sich in Anspruch nehmen, ein Rechtsstaat zu sein, bei der Entscheidung der europäischen Regierungen über die Aufnahme entlassener unschuldiger Häftlinge des US-Foltergefängnisses Guantanamo nicht unberücksichtigt bleibt.

Angesichts der von Dr. Gössner geschilderten Sachverhalte im Zusammenhang mit der vom EU-Ministerrat zu verantwortenden EU-Terrrorliste und ihre Folgen, für die nach meinem Dafürhalten die Bundesrepublik Deutschland als wichtiges und einflussreiches EU-Mitglied politische Mitverantwortung trägt, gehört viel Heuchelei dazu, die DDR fast zwei Jahrzehnte lang permanent als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen.

Hans Fricke


Hans Fricke ist Autor des im Augsut 2008 im Berliner Verlag am Park erschienenen Buches “Politische Justiz, Sozialabbau, Sicherheitswahn und Krieg“,  383 Seiten, Preis: 19,90 Euro, ISBN 978-3-89793-155-8.

Ähnliche Beiträge

Wenn Dir dieser Beitrag gefallen hat, dann sage es bitte weiter...

del.icio.us Wikio Alltagz Icio Mister Wong Newskick Oneview Stern - Tausend Reporter Webnews Yigg Blinklist Technorati Infopirat Linkarena Google Bookmarks Digg Yahoo My Web Furl

» Von Hans Fricke (65) am Dienstag, 3. März 2009, 20:01 Uhr
» read: 4545 · today: 4 · last: 20. März 2010
» Kategorien: Demokratie, EU, Geheimdienste, Information, Terrorismus
» Tags: , , , , , , , , , ,
» Kommentare: 2 Kommentare | Kommentar schreiben | Top
» Trackback: Trackback-URL für diesen Beitrag
» Kommentar-Feed abonnieren | Beitrag drucken

2 Kommentare zu “„Feindstrafrecht“ und Rechtsstaatlichkeit”
  1. 1 Trackback von Duckhome
    am Dienstag, 3. März 2009 21:35

    „Feindstrafrecht“ und Rechtsstaatlichkeit…

    Von Hans Fricke auf Saarbreaker.com am Dienstag, 3. März 2009, 20:01 Uhr

    Die Weigerung der Union, entlassene unschuldige Häftlinge des US-Gefängnisses Guantanamo aufzunehmen und die Auffassung des Europa-Abgeordneten der CSU, Manfred Weber, man…

  2. 2 Pingback von Gastbeitrag: “Feindstrafrecht” und Rechtsstaatlichkeit « Der AmSeL-Gedanke Plus = Gemeinschaft
    am Dienstag, 3. März 2009 21:51
Kommentar schreiben

Schreibe einen Kommentar und sag uns einfach, was Dir dazu einfällt...




Smiles:  :-)
:-)
 :-D
:-D
 :-(
:-(
 8-O
8-O
 :-o
:-o
 :-?
:-?
   8-)
8-)
 ?-x
?-x
 :-P
:-P
 :-|
:-|
 ;-)
;-)
 :lol:
:lol:
   :oops:
:oops:
 :evil:
:evil:
 :roll:
:roll:
 :!:
:!:
 :?:
:?:
 :idea:
:idea:

XHTML: Du kannst folgende Tags anwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Kommentarvorschau

Hinweis: Kommentare werden moderiert. Es kann also unter umständen etwas dauern, bis Dein Kommentar erscheint.

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de TopBlogs.de Blogverzeichnis Blog Button Bloggeramt.de WordPress Blogmap frisch gebloggt blogoscoop RSS Verzeichnis RSS
(c) SaarBreaker 2007-2010, alle Rechte vorbehalten.