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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 09.09.2010
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12 Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon

Von Hans Fricke am Samstag, 7. März 2009, 15:38 Uhr

1. Der Vertrag von Lissabon wirkt wie eine Verfassung für Europa. Trotzdem wird darüber nicht vom Volk abgestimmt, wie es für eine Verfassung nötig wäre. Übrigens: Eine lesbare („konsolidierte“) Form des Vertrags stand in ganz Europa nicht zur Verfügung, als der Bundestag und der Bundesrat darüber abstimmten.

2. Der Vertrag sieht keine Gewaltenteilung vor, obwohl sie das Fundament jeder Demokratie ist. Denn die EU-Kommission hat das alleinige Recht, Gesetze und Verordnungen zu formulieren. Sie ist außerdem das ausführende Organ („Regierung“) und die erste Instanz in wichtigen Bereichen der Rechtsprechung.
Sie wird nicht gewählt, sondern zwischen den Regierungen und den Wirtschaftsverbänden ausgehandelt. Anschließend muss sie vom EU-Parlament bestätigt werden. Dieses hat jedoch kein Recht, selbst Kommissare vorzuschlagen. Da die Kommission nur Verwaltungsfachleute beschäftigt, ist sie in allen Fachbereichen auf die Zuarbeit von Lobbygruppen angewiesen.

3. Das EU-Parlament kann bei der Außen- und Verteidigungspolitik, der Atompolitik und bei grundsätzlichen Fragen der Wirtschaft nicht mitbestimmen. In keinem Bereich darf es Entwürfe für Richtlinien und Verordnungen einbringen. Es darf lediglich zusammen mit dem (Minister-) Rat über die Entwürfe abstimmen.

4. EU-Richtlinien und Verordnungen stehen über dem deutschen Grundgesetz.

5. Heute sind etwa 80 Prozent aller neuen deutschen Gesetze lediglich die Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht. Diese Vorgaben erstrecken sich praktisch auf alle Bereiche des täglichen Lebens.

6. Zur „Konfliktverhütung“ und „Krisenbewältigung“ erlaubt der Vertrag von Lissabon sogar Angriffskriege. Auch zur „Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen“, z.B. zur Sicherung von Ölquellen, kann eine militärische „Mission“ durchgeführt werden. Der EU-Ministerrat entscheidet hinter verschlossenen Türen über Kriegseinsätze und militärische Aufrüstung. Kein Parlament, weder das der EU, noch der Bundestag, können diese Entscheidungen ändern.

7. Bei solchen Einsätzen soll die militärische und politische Leitung (auch für die Bundeswehr!) künftig ein Komitee der EU übernehmen, das nicht demokratisch gewählt ist. Das EU-Parlament muss über Kampfeinsätze nur sporadisch unterrichtet werden, der Bundestag überhaupt nicht.

8. Die Außen- und Sicherheitspolitik kann von keinem Gericht überprüft werden.

9. Der „Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik“ ist für beide Bereiche zuständig. Damit werden Militärinterventionen in aller Welt zum Mittel der Außenpolitik.

10. Tötungen zur „rechtmäßigen“ Niederschlagung eines Aufruhrs sind erlaubt. Damit werden Aktionen wie das brutale Eingreifen der chinesischen Regierung am Platz des Himmlischen Friedens und in Tibet auch in Europa möglich. Nach dem Vertrag von Lissabon hätten die friedlichen Demonstrationen von 1989 in einem Blutbad geendet. Im Krieg und bei unmittelbarer Kriegsgefahr ist die Todesstrafe prinzipiell wieder möglich.

11. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherheit können nur durchgeführt werden, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht beeinträchtigen.

12. Bei den Wahlen zum EU-Parlament zählt eine Stimme in Luxemburg 11 Mal so viel wie eine Stimme in Deutschland.

Hans Fricke


Hans Fricke ist Autor des im August 2008 im Berliner Verlag am Park erschienenen Buches “Politische Justiz, Sozialabbau, Sicherheitswahn und Krieg“,  383 Seiten, Preis: 19,90 Euro, ISBN 978-3-89793-155-8.

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» Kategorien: Deutschland, EU, Recht und Unrecht
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11 Kommentare zu “12 Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon”
  1. 1 Pingback von Gesammelte Gedanken – lesenswerte Beiträge 07. und 08.03.09 « Der AmSeL-Gedanke Plus = Gemeinschaft
    am Montag, 9. März 2009 01:48

    [...] Hans Fricke – 12 Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon … nicht eben neue, aber angesichts des Zustands unserer Republik und ihrer Öffentlichkeit offenbar dringend erforderliche Übersicht über den wahren (als den relevanten) Inhalt der Verfassung ohne offiziellen Verfassungsrang der EU … noch einmal lesen und verinnerlichen, was unsere „Volkszertreter“ wirklich durchsetzen wollen! [...]

  2. 2 Pingback von Kriegsführung in der Neuen Weltordnung « P O L I T E I A
    am Dienstag, 7. April 2009 17:56

    [...] vorsorglich auch schon mal gesetzlich gegen Aufstände der eigenen Bevölkerung abgesichert wird. So erlaubt die EU im Vertrag von Lissabon ganz nebenbei Tötungen von „Bürgern“ zur „rechtmä…. Überall in den USA und Europa wurden bereits – oder werden laut Politikern wie Schäuble [...]

  3. 3 Pingback von Westerwelle plaudert über die Neue Weltordnung « P O L I T E I A
    am Dienstag, 12. Mai 2009 03:29

    [...] 12 Kritikpunkte am EU- Vertrag [...]

  4. 4 Pingback von Erlkoenig » Lissaboner Vertrag. 12 Gründe, warum wir ihn ablehenen sollten.
    am Freitag, 15. Mai 2009 02:10

    [...] Der Saarbreaker hat mal kurz und knapp aufgezählt, worum es im Lissaboner Vetrag geht. Daraus geht hervor, dass es um nichts weniger als das Ende  der Demokratie geht, weil eine Herrschaft der Technokraten, eines riesigen bürokratischen Monsters geht, das siche jeder effektiven demokratischen Kontrolle entzieht. [...]

  5. 5 Pingback von Vom unbescholtenen Bürger zum potenziellen Terroristen und Kinderschänder – was erwartet uns noch?
    am Sonntag, 31. Mai 2009 16:08

    [...] zu haben denn je. Das Weltnetz ist für diejenigen, die uns mit dem Vertrag von Lissabon eine undemokratische EU-Verfassung überstülpen wollen, zum unliebsamen Störenfried geworden. So machte man uns erst zu potenziellen [...]

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    am Mittwoch, 14. Oktober 2009 04:50

    [...] »12 Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon«, von Hans Fricke, 7.3.2009, SaarBreaker [...]

  8. 8
    Gravatar von Xenia
    Kommentar von Xenia
    am Samstag, 24. Oktober 2009 15:47

    Es ist nicht zutreffend, dass durch den Vertrag von Lissabon die Todesstrafe wieder eingeführt wird. Art. 2 Abs. 2 der Grundrechtecharta, die Bestandteil des Vertrages von Lissabon ist, lautet: ” Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.” Sie wird damit ausdrücklich ausgeschlossen, so dass auch eine gegenteilige Auslegung nicht möglich ist. :roll:

    http://www.europarl.europa.eu/.....ext_de.pdf

    Auch mit dem Rest der Punkte verhält es sich ähnlich. Einfach mal selbst überprüfen, z.B. auch die Verfassungsgerichtsentscheidung dazu.

    Das meiste von dem Zeug stammt ja von Hernn Schachtschneider. Der ist zwar fachlich und rhetorisch genial, obwohl seine Auslassungen zum EU-Vertrag allesamt überprüfbar falsch sind.

    Gefährlich wird der Mann aber wegen seiner politischen Haltung.

    Herr Schachtschneider war Mitglied der SPD, der CDU sowie (Gründungs-)Mitglied der rechtspopulistischen Kleinpartei Bund freier Bürger (BFB) von 1994 bis ca. 2000. Mit der Unterstützung von Jörg Haider und seiner Freiheitlichen Partei Österreichs trat der BFB im Juni 1994 zur Europawahl an. 2003 stellte der niedersächsische Verfassungsschutz fest, dass die Partei seit 1998 „zunehmend rechtsextremistische Elemente“ enthielte.

    Im September 2005 trat Karl Albrecht Schachtschneider als Sachverständiger der rechtsextremen, vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten, NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag bei einer Anhörung zur Grundgesetzkompatibilität des EU-Verfassungsvertrages auf.

    Im März 2009 hielt er bei der vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachteten rechtspopulistischen Gruppierung “Bürgerbewegung pro Köln e.V.” einen Vortrag zum Thema “Kein Grundrecht auf den Bau von Großmoscheen”.

  9. 9
    Gravatar von SaarBreaker
    Kommentar von SaarBreaker
    am Sonntag, 25. Oktober 2009 13:46

    ” Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.” Ein schöner Satz, der in Krisenzeiten keinerlei belang hat. Sicherlich wird in der EU niemand zur Todesstrafe verurteilt werden. Das hindert aber auch wirklich niemanden daran, Gefangene in Länder zu verschleppen, in denen Hinrichtungen kein rechtliches Problem darstellen.

    Zum Verfassungsschutz und seinen Feststellungen, die gerade in letzter Zeit zur Manipulation der Bürger und Bürgerinnen eingesetzt werden, wie sehr schön am Beispiel von der Partei “Die Linke” zu beobachten war, möchte ich hier nicht weiter eingehen.

  10. 10 Pingback von Die ZEIT will die Weltregierung lieber jetzt als gleich « P O L I T E I A
    am Mittwoch, 30. Dezember 2009 21:53

    [...] 12 Kritikpunkte am EU- Vertrag [...]

  11. 11 Pingback von Die ZEIT will die Weltregierung lieber jetzt als gleich | CONTRACOMA
    am Mittwoch, 30. Dezember 2009 23:00

    [...] Gedanken zur Vision „Weltregierung“ fehlen natürlich völlig. Dass zum Beispiel schon auf EU- Ebene sich diese Sache mit der Demokratie etwas problematisch darstellt wird außen vorgelassen. Auch verlieren die Autoren kein Wort darüber, welche Kräfte denn diese [...]

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