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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 18.03.2010
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Opferrente für Schwerverbrecher

Von Hans Fricke am Sonntag, 22. Februar 2009, 16:06 Uhr

Die Bürgerinnen und Bürger sind von deutschen Justizorganen schon einiges gewöhnt, was mit dem normalen Rechtsempfinden nichts zu tun hat. Seien es die unrühmlich bekannten Deals zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung in Prozessen gegen „Leistungsträger“, Genehmigungen von neonazistischen Aufmärschen durch Gerichte, die zuvor von Kommunen im Interesse der Sicherheit und Ordnung untersagt wurden, oder seien es abenteuerliche Begründungen für die Einstellungen von Untersuchungen, solche und andere Entscheidungen von Justizorganen sind geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat infrage zu stellen.

Was aber jetzt durch einen Gerichtssprecher des Landgerichts Neubrandenburg bekannt wurde, schlägt dem Fass den Boden aus. Dieser teilte am 19. Februar 2009 mit, dass nach Auffassung des Landgerichts Neubrandenburg dem Ende 2002 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilten Schwerverbrecher Frank Schmökel – er war wegen Sexualverbrechen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden und erschlug auf der Flucht aus der Nervenklinik einen Rentner – eine Opferrente für in der DDR erlittenes Unrecht zustehe. Das Gericht habe Anfang Dezember einen ablehnenden Bescheid des Schweriner Justizministeriums aufgehoben. Schmökels Verurteilung wegen „versuchten unerlaubten Grenzübertritts“ von 1981 sei rechtswidrig gewesen.

Der Antrag Schmökels auf eine monatliche Opferrente war vom Amt für Rehabilitation und Wiedergutmachung unter Berufung auf das Gesetz abgelehnt worden. Demnach sind Personen von der Opferrente ausgeschlossen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen haben. Das Landgericht Neubrandenburg ist der Ansicht, dass sich diese Klausel nicht auf gewöhnliche Straftaten bezieht, die nach dem Ende der DDR begangen wurden.

Hans Fricke

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