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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 06.09.2010
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BPjM bewirbt Ana Hanna per Indizierung

Von Mein Parteibuch Blog am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:17 Uhr

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat bekannt gegeben, dass sie in der 608. Sitzung am 04.12.2008 beschlossen hat, das Internetangebot ana-hanna-blogspot.com in Teil C der Liste der jugendgefährdenden Medien einzutragen. Natürlich ist das großer Unfug, denn es gab unter der Adresse ana-hanna-blogspot.com nie ein Internetangebot. Um zu wissen, was mit der Indizierung gemeint ist, muss man sich die Indizierungsentscheidung näher anschauen. Gemeint ist, wie sich aus der ausführlichen Begründung der Entscheidung ergibt, das zwischenzeitlich gelöschte Blog ana-hanna.blogspot.com. Mein Parteibuch wurde damit um die Chance gebracht, das erste Blog zu werden, dass in Deutschland per Indizierung beworben wird.

Wie sich aus der Sperrnotiz zur Google-Suche in Deutschland nach Seiten von ana-hanna.blogspot.com ergibt, sind staatliche Stellen in Deutschland bereits seit mehr als drei Jahren mit dem Kampf gegen die 18 Blogeinträge beschäftigt.

Natürlich sind damit weder die Seiten noch die Gedanken aus der Welt geschafft. Schließlich hat die BPjM keine Möglichkeit, zu verhindern, dass Beiträge des gelöschten Blogs, von denen sich sieben noch im Cache der US-Google-Suche nach Seiten von ana-hanna.blogspot.com befinden, woanders wieder auftauchen. Und welche Passagen psychologisch besonders wirksam und verwerflich sind, kann nun jeder in der Entscheidung der BPjM nachlesen.

Die BPjM führt mit der Indizierung des Blogs Ana Hanna und der Pflege einer Liste verbotener Bücher im 21. Jahrhundert genau den gleichen Schildbürgerstreich vor, dessen kontraproduktives Ergebnis in vergangenen Zeiten sogar die katholische Kirche vom Index Librorum Prohibitorum abrücken ließ. Ein Verbot funktioniert nur, wenn öffentlich bekannt ist, was verboten ist. Ist aber öffentlich bekannt, was verboten ist, so wurde damit das Ziel verfehlt, die zu zensierende Information der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

So muss die BPjM ihre Bemühungen um Geheimhaltung der Liste indizierter Medien damit konterkarrieren, dass sie diskret veröffentlicht, was indiziert ist, weil sonst niemand weiß, was verboten ist. Natürlich lässt sich eine Information, die an einen unbestimmt großen Kreis von Empfängern gerichtet ist, nicht geheimhalten. Mit einer simplen Datei-Suche nach “zensierte” und “verbotene” kann sich jeder davon überzeugen. Erschwerend kommt für Zensoren hinzu, dass Listen verbotener Schriften auf viele Leute wie Werbung wirken. Nichts anderes hat auch die BPjM in Bezug auf das Blog Ana Hanna erreicht: sie hat Werbung gemacht für die Webseite, in dem sie sie indizierte. Die BPjM kann komplett abgeschafft werden, denn dass die BPjM mal irgendwas Sinnvolles tun würde, ist ohnehin nicht zu erwarten.

Wie Heise Online berichtet, sollen auf der indizierten Webseite “Bilder der sichtbar unterernährten Ana-Ikone Nicole Richie” gewesen sein, von denen eines davon ein Cover der in einer Auflage von mehr als 150.000 Exemplaren erscheinenden Zeitschrift Vogue gewesen sein soll. Da die BPjM jahrelang mit dem Kampf gegen ein paar schnell zusammengeschriebene und kaum besuchte Internetseiten beschäftigt ist, können kranke Massenblätter der Industrie des Magerwahns ungestört an Kiosken verkauft werden, anstatt in die Schmuddelecken von Sexshops verbannt zu werden.

Die sinnlose Verschwendung von Resourcen der deutschen Zensurbehörden im Kampf gegen Windmühlen kann allerdings auch positiv gesehen werden, denn sie verhindert, dass die Schildbürger anderswo ähnlich großen Schaden wie der Buskeismus anrichten. Webseiten mit unerwünschten politischen Inhalten gegen herrschende Illusionen bleiben dadurch bei der Zensur der BPmJ erst mal außen vor. Insgesamt ist die Indizierung mal wieder typisch für Deutschland, denn wer auch immer das Blog Ana Hanna erstellt hat, braucht sicherlich weder Werbung noch Zensur, sondern eher Liebe und Hilfe. Aber das hat Deutschland nicht im Angebot. (Quelle: Mein Parteibuch)

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» Kategorien: Deutschland, Zensur
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1 Kommentar zu “BPjM bewirbt Ana Hanna per Indizierung”
  1. 1
    Gravatar von Ralf
    Kommentar von Ralf
    am Dienstag, 27. Januar 2009 18:42

    Wer meint, der BPjM und dessen Bemühungen brauchen wir im Netz nicht, kann auch gleich schreiben, das Jugendschutzgesetz brauchen wir auch nicht. Die Inizierung kann man eben nur über das Jugendschutzgesetz, nach dessen Auslegung ja Iniziert wurde, diskutieren. Nur ist das hier dann wohl nicht der richtige Platz.

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