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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 20.03.2010
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BKA-Gesetz: Wohin das führen wird, zeigt die Vorratsdatenspeicherung

Von SaarBreaker am Donnerstag, 4. Dezember 2008, 20:33 Uhr

Die laut Pressemeldungen in den vergangenen drei Monaten ausgiebig genutzt wurde:

Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni 2008 die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen von Menschen in Deutschland genehmigt. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung, die der Berliner Zeitung vorliegt. In 934 dieser Verfahren nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. Bei 577 weiteren Verfahren liegen keine Angaben darüber vor, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten tatsächlich zugegriffen hätten. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis. (Golem)

Natürlich findet man keine Angaben darüber, in wie vielen Fällen die Datenauskunft zur Aufklärung einer Straftat führte. Wir können wohl davon ausgehen, dass die Daten zu keiner nennenswerten Aufklärung beitrugen, denn sonst hätte man sicherlich ganz stolz darauf hingewiesen.

Im Hinblick auf das BKA-Gesetz zeigen die Zugriffe auf die Vorratsdatenspeicherung, das Richter einfach alles unterschreiben und die Schnüffelorgie keine Verbrechen verhindern kann. Verkauft wurde uns die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme zur Terrorbekämpfung, zusätzlich wurde die Nutzung der Daten durch Karlsruhe eingeschränkt, was allerdings den paranoiden Überwachern herzlich wenig interessiert.

Das BKA-Gesetz, welches den Schnüfflern eine totale Überwachung in allen Bereichen erlaubt, wird sicherlich auch durch Karlsruhe eingeschränkt werden, doch interessieren dürfte es wie bei der Vorratsdatenspeicherung auch, niemanden. Außerdem spielt es auch keine Rolle mehr, denn die EU-Kommission plant die Schnüffelorgie europaweit.

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» Von SaarBreaker (1894) am Donnerstag, 4. Dezember 2008, 20:33 Uhr
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» Kategorien: Deutschland, Justiz, Sicherheitspolitik, Terrorismus, Ueberwachung, Vorratsdatenspeicherung
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