Zuwenig Daten für die DNA-Datenbank?
Das wäre wohl der passende Titel für die Forderung nach weitergehenden Einsatz von DNA-Analyse vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gewesen.
Einem Tatverdächtigen müsse unter gleichen rechtlichen Bedingungen eine Speichelprobe abgenommen werden können, wie das bei Fingerabdrücken oder anderen körperlichen Merkmalen möglich ist, hieß es. Eine erkennungsdienstliche Behandlung ist zulässig, wenn jemand einer Straftat dringend verdächtig ist oder von ihm die Gefahr weiterer Straftaten ausgeht. Nach Angaben des BDK werde derzeit bei lediglich 15 Prozent aller Tatverdächtigen eine solche erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei vorgenommen. (Quelle)
Was dann ja wohl auch bedeutet, das bei 85 Prozent der Tatverdächtigen kein “dringender Verdacht” besteht. Wozu also neben Fingerabdrücke noch eine DNA-Analyse? Ach, ich vergaß, ihr braucht ja DNA-Daten zum tauschen…
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» Von SaarBreaker (1894) am Sonntag, 26. Oktober 2008, 15:37 Uhr
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» Kategorien: Datenschutz, Sicherheitspolitik
» Tags: Datenschutz, Deutschland, Sicherheitspolitik
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