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Weg mit dem Hackerparagraphen

Von SaarBreaker am Montag, 21. Juli 2008 - 21:04

Fordert der Chaos Computer Club (CCC). Es geht um den Paragraph 202c StGB, der die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet.

Ich finde die Reaktionen auf den Hackerparagraphen etwas übertrieben. Es geht, und das geht aus dem Gesetz auch eindeutig hervor, um eine Straftat. Das Gesetz betrifft also jene, die Schadcode für eine Straftat zur Verfügung stellen. Die Sicherheitsforschung stellt jedoch keine Schadsoftware der Öffentlichkeit zur Verfügung. Und was die IT-Fachleute in ihren Netzwerken anstellen kann dem Gesetzgeber egal sein. Es passiert und bleibt schließlich im internen Firmennetzwerk.

Was ich allerdings sehr bedauerlich finde, ist, dass der CCC mit keinem Wort darauf eingeht, warum es den Paragraph 202c überhaupt gibt. Aus meiner Sicht ging es dem Gesetzgeber in erster Linie nicht um die Computerkriminalität, die ja bekanntlich nicht in Deutschland stattfindet, sondern vielmehr um das Verhindern von Gegenmaßnahmen bei der staatlichen Online-Bespitzelung. Das ist der eigentliche Grund für den Paragraph 202c.

Das Gesetz ist eigentlich lächerlich, denn es verhindert keinen einzigen Angriff aus dem Ausland. Außerdem ist die Computerkriminalität dadurch nicht gesunken, sondern hat zugenommen.

Der Chaos Computer Club hat zu den tatsächlichen Auswirkungen des Hackerparagraphen auch die Einschränkung der Berichterstattung im Bereich IT-Sicherheit bemängelt. Das ist leider nichts Neues und in Bloggerkreisen hinlänglich bekannt. Ich bezeichne die Medien, die nicht nur Entwicklungen im IT-Sicherheitsbereich, sondern auch gerne mal die Entwicklungen in den Kriegsgebieten, illegale Machenschaften der Wirtschaft, Banken usw. verschweigen oder verharmlosen, als Staatsmedien. Durch das Verschweigen fördern diese Medien geradezu das, was der Chaos Computer Club in seiner Stellungnahme feststellt:

Berufliche und private Sicherheitsforscher planen die Abwanderung aus Deutschland, und die Forschung und Lehre muss sich ebenfalls stark einschränken

Langfristig wird Deutschland so zum Ziel von Kriminellen und zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr wirksam verteidigt werden können”, kommentiert der Sprecher des CCC, Frank Rieger. “Der Industrie, aber auch normalen Computerbenutzern wird die Möglichkeit verwehrt, Computer auf Sicherheitslücken zu testen.”

Etwas mehr kritischere Berichterstattung sowie auch ein wenig ziviler Ungehorsam wäre wünschenswert und würde auch unseren Volksvertretern den Weg zeigen. Aber darauf können wir bei den deutschen Medien vermutlich ewig warten.

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» Von SaarBreaker (1272) am Montag, 21. Juli 2008 - 21:04
» Gelesen: 2117 · heute: 5 · zuletzt: 4. December 2008
» Kategorien: Computer, Datenschutz, Deutschland, Medien, Sicherheitspolitik
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6 Kommentare zu “Weg mit dem Hackerparagraphen”
  1. 1
    Gravatar von Mathias
    Kommentar von Mathias
    am Dienstag, 22. Juli 2008 02:34

    Es haette sich gelohnt, nicht nur die Pressemeldung oder den Heise-Artikel zu lesen. Es geht bei dem Paragraphen naemlich mitnichten nur um diejenigen, die “Schadecode” zur Verfuegung stellen.

    Selbstverstaendlich hat der CCC schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass ein Zusammenhang zwischen dem sog. Bundestrojaner und dem 202c existiert. (siehe http://www.ccc.de/updates/2007/paragraph-202c )

  2. 2
    Gravatar von SaarBreaker
    Kommentar von SaarBreaker
    am Dienstag, 22. Juli 2008 19:03

    Mathias, Danke für den Link zum CCC-Artikel. Der war mir leider nicht bekannt. Dennoch hätte man in der Stellungnahme noch einmal darauf eingehen können.

    Wenn es in dem 202c nicht nur um Straftaten geht, wie du schreibst, warum bezieht man sich dann darauf? Eigentlich ist der Paragraph 202c eindeutig, denn es heißt “Wer eine Straftat nach … vorbereitet, indem er …”. Natürlich gibt es immer wieder Behörden, die ein Gesetz nicht verstehen oder zu ihren Gunsten auslegen.

    Ich jedenfalls werde in meinen vier Wänden auf die Sicherheit meiner Daten nicht verzichten.

  3. 3
    Gravatar von Mathias
    Kommentar von Mathias
    am Mittwoch, 23. Juli 2008 01:34

    Eine Stellungnahme fuer das Verfassungsgericht folgt einem gewissen Fragenkatalog, den das Gericht vorgibt. Der CCC sollte diese Fragen beantworten, was er auch angemessen getan hat, wie ich finde.

    (Ich kenne die Fragen nur, die ja nicht in der Stellungnahme drinstehen, weil mein Arbeitgeber der Beschwerdefuehrer (Visukom) vor dem Bundesverfassungsgericht ist.)

    Was Du in Deinen vier Waenden machst, ist uebrigens gar nicht unbedingt Deine Sache, wenn es um “Hackertools” geht. Juristen nennen sowas wie den Verstoss gegen 202c ein sog. Offizialdelikt. Das heisst theoretisch und praktisch, dass eine Staatsanwaltschaft ermitteln _muss_, wenn ihr bekannt wird, das du eine im Paragraphen definierte Software besitzt, programmierst, Dir beschafft hast usw.

    Wann immer Du also angezeigt wirst oder aus anderen Gruenden zum Beispiel Dein Rechner beschlagnahmt wird, muessen Ermittler gegen ebendiese zweifelhafte Software vorgehen. Das ist natuerlich prima, 2008 wird ja aller Wahrscheinlichkeit nach die Eine-Million-Grenze bei beschlagnahmten Rechnern erreicht.

    Aber eh ich hier ins palavern komme, lies mal den Text der Stellungnahme, es lohnt sich.

  4. 4
    Gravatar von SaarBreaker
    Kommentar von SaarBreaker
    am Freitag, 25. Juli 2008 16:53

    Das bedeutet dann für jeden Computerbesitzer und Internetnutzer, dass er zunächst einmal als Krimineller eingestuft wird. Eine nette Regierung haben wir da!
    Aber zunächst einmal bin ich selbst für den Schutz meiner Daten verantwortlich oder schützt mich die Regierung insbesondere der kranke Schäuble etwa vor Trojanern und sonstigen ungebetenen Gästen? Nein! Also werde ich Tools einsetzen die diesen Schutz ermöglichen und natürlich werde ich diesen Schutz mit anderen Tools überprüfen.

    Gesetze, die dazu da sind um einen finanziellen Schaden zu ermöglichen, den dann niemand ersetzen wird, kümmern mich beim Schutz meiner Daten nicht.

    Bei mir müssen sie die Computer schon beschlagnahmen, aber ungefragt geschnüffelt wird nicht!

  5. 5
    Gravatar von walter
    Kommentar von walter
    am Freitag, 1. August 2008 09:01

    vergiss es,
    wenn du “politisch auffällig” bist gehen die hier im saarland bei dir rein und raus.
    grüße walter

  6. 6
    Gravatar von SaarBreaker
    Kommentar von SaarBreaker
    am Montag, 11. August 2008 22:13

    @Walter, was meinst du mit “politisch auffällig”?

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