Verrückte US-Firma
verklagt Anbieter von Wunschlisten wegen Patentverletzung. Diese Firma hat sich das Erstellen einer einfachen Liste in einer Datenbank in den USA patentieren lassen. In Europa das Patent noch geprüft.
In dem Patent geht es um ein spezielles Verfahren zur Erzeugung und Wartung einer Datenbankstruktur, welche aus meiner Sicht überhaupt nicht schützenswert ist. Diese US-Firma aber sieht bei den in der Klageschrift aufgeführten Internetfirmen seine Rechte verletzt und verklagt sie auf dreifachen Schadenersatz. Wie diese US-Firma allerdings festgestellt haben will, dass die verklagten Internetfirmen gerade die geschützte Datenbankstruktur verwenden, bleibt ein Rätsel.
Rätselhaft bleibt auch, warum die großen wie Amazon oder eBay in der Klageschrift nicht aufgeführt sind. Die US-Firma will zunächst wohl die kleinen Internetfirmen abzocken und glaubt auch noch, dass sich die kleinen nicht wehren und auf einen nicht vorhandenen Rechtsanspruch bezahlen.
Ich habe leider kein Vogel-zeig-Bild, das ich frei verwenden dürfte!
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» Von SaarBreaker (1272) am Sonntag, 27. Juli 2008 - 9:40
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