Auslandskopfüberwachung ist verfassungswidrig
Nein, das ist keine Satire und auch der Titel ist nicht frei erfunden. Im Jahr 2005 wurde tatsächlich eine Lauschverordnung vom Bundesrat verabschiedet, welche besagt, dass Auslandstelefonate vom Telekommunikationsdienstleister auf eigene Kosten zu überwachen sind.
Das wollte ein Dienstleister nicht hinnehmen und hat geklagt:
Geklagt hatte die deutsche Tochtergesellschaft eines britischen Telekommunikationsunternehmens. Die Firma machte geltend, den Verpflichtungen aus finanziellen Gründen nicht nachkommen zu können. Sie bezifferte die Kosten pro Auslandskopf auf 180.000 Euro für die Technik sowie rund 450.000 Euro für das Personal. Dass die Firma nach dem Gesetz zur Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der Telefonüberwachung im Rahmen der Strafverfolgung entschädigungslos herangezogen werden soll, sei für die Firma ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung, stellte das Verwaltungsgericht fest. (heise.de)
Es ist schon sehr seltsam, was die Berliner Richter feststellten: So ist die Auslandskopfüberwachung als solche nicht verfassungswidrig, wohl aber, dass ein Netzbetreiber die Überwachung auf seine Kosten durchführen soll.
Was ist eigentlich mit den übrigen Telekommunikationsunternehmen wie beispielsweise die Telekom? Die hat wohl nicht geklagt. Sie waren wohl zu sehr mit der Überwachung von Journalisten usw. beschäftigt.
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» Geschrieben von SaarBreaker (1164) am Mittwoch, 2. Juli 2008 - 21:28
» Gelesen: 1768 · heute: 3 · zuletzt: 12. October 2008
» Kategorien: Grundrechteabbau, Sicherheitspolitik, Überwachung
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