Wir lassen uns nicht erpressen!
Die Redaktion von Mein-Parteibuch.com hat heute mal wieder eine E-Mail zum Beitrag “Fanpost von Tobias Huch” bekommen:
From: “Marcel Bartels” <… bei mein-parteibuch.de>
To: “Redaktion Mein-Parteibuch.com” <katzenfreund bei mein-parteibuch.com>
Subject: Dringend: Löschung des Beitrages “Fanpost von Tobias Huch”Sehr geehrte Damen und Herren,
das LG Köln hat die Veröffentlichung der Ihnen von Tobias Huch zugesendeten E-Mails als Persönlichkeitsrechtsverletzung für rechtswidrig erklärt und aufgrund der Ähnlichkeit Ihrer Webseite mit meiner Webseite mein-parteibuch.de gegen mich als angeblichen Betreiber Ihrer Webseite eine diesbezügliche einstweilige Verfügung erlassen.
Tobias Huch hat inzwischen zu der einstweiligen Verfügung einen Bestrafungsantrag nachgelegt, mit dem ich für Ihre Veröffentlichungen bestraft werden soll.
Ich möchte Sie deshalb nochmals dringend um Löschung des Beitrages “Fanpost von Tobias Huch” vom 01.03.2008 bitten. Bitte behandeln Sie diese E-Mail vertraulich.
Gruß
Marcel Bartels
http://www.mein-parteibuch.de
Hier ist unsere Antwort auf diese E-Mail:
Lieber Herr Bartels,
wir bedauern, dass Sie für unseren Beitrag “Fanpost von Tobias Huch” bestraft werden sollen. Wir lassen uns jedoch nicht erpressen. Zensur und das Durchsetzen von Schweigegeboten durch Erpressungen mit der Bestrafung von Freunden oder Familienangehörigen sind ein typisches Merkmal von mafiösen Organisationen und diktatorischer Regimes, die auch vor Sippenhaft nicht zurückschrecken.Solchen Erpressungen werden wir nicht nachgeben. Reißt eine solche Zensur einmal ein, dann werden Erpressungen mit der Bestrafung fremder Menschen üblich werden, um missliebige Informationen aus der Welt zu schaffen.
Genausowenig wie wir einen kritischen Beitrag zurückziehen würden, wenn die Mafia droht, sie erschießt ein Kind oder ein Gericht im Iran erklärt, dass es sonst eine Frau steinigen lässt, werden wir die an uns gerichteten E-Mails von Tobias Huch von unserer Webseite entfernen.
Die Veröffentlichung der E-Mails von Tobias Huch ist nicht rechtswidrig. Das gilt nicht nur für die Jurisdiktion, in der wir angesiedelt sind, sondern auch, wenn man davon absieht, dass unsere Webseite nicht der deutschen Jurisdiktion unterliegt. Den Zensurrichtern des Landgerichts geht es erkennbar nur darum, einen Hebel zu finden, mit dem das Veröffentlichen kritischer Informationen auf unserer Webseite verhindert werden kann. Wir bedauern, dass Sie für uns büßen sollen, können jedoch nichts daran ändern, dass das Land, in dem Sie leben, kein Rechtsstaat ist und deutsche Richter nicht einmal ein Mindestmaß an rechtsstaatlichen Standards einhalten.
Schauen Sie, Herr Bartels, die Zensurrichter aus der Stadt, wo das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Heimspiel hat, finden immer einen Vorwand, Sie zu bestrafen. In Ihrem Fall haben diese Richter selbst den Vorwurf, mit dem sie ihre Bestrafung zu rechtfertigen versuchen, kurzerhand ausgetauscht, als sie gemerkt haben, dass sie sich mit der Verfügung bis auf die Knochen blamieren. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatten die Kölner Richter Reske, Dr. Hoppe und Büch, wie hier nachzulesen ist, noch auf das Urheberrecht gestützt. Überschrieben hatten sie die einstweilige Verfügung mit Urheberrechtssache, begründet mit einem Verstoß gegen §97 UrhG und den Streitwert auf den für Urheberrechtssachen typischen Betrag von 20.000 Euro angesetzt.
Schauen Sie, Herr Bartels, Deutschland ist kein Rechtsstaat. Aus der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch haben die Kölner Richter, wie hier nachzulesen ist, eine Farce gemacht. Der Vowurf “Urheberrechtsverletzung” wurde kurzerhand zu einem Tippfehler des Gerichtes erklärt und durch den Vorwurf “Persönlichkeitsrechtsverletzung” ausgetauscht. Durch den Trick des Gerichtes, das Stellen der Anträge zur Entscheidung an den Beginn der Verhandlung zu legen, waren die Zensurrichter in der Lage, die Verhandlung kurzerhand zu schließen, bevor nicht in das Konzept der Richter passende Anträge zur Wahrheitsfindung oder zum Protokoll gestellt werden konnten.
Lesen Sie sich das hier veröffentlichte Urteil der Kölner Zensurrichter einmal aufmerksam durch. Das Urteil spricht Bände. Auf einmal wurde aus der in der Verfügung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ein Schreibfehler und erklärt, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht nicht ersichtlich ist. Stattdessen wird nun eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in Form eines Verstoßes gegen Geheimhaltungsinteressen des prominenten angeblichen Anti-Zensur-Kämpfers Tobias Huch vorgeschoben.
Merken Sie, Herr Bartels, dass es den Richtern in dem Verfahren gegen Sie nicht um Recht ging, sondern darum, uns zu erpressen, in dem Sie bestraft werden? In dem Urteil gegen Sie stimmt kaum ein einziger Satz. Das ist nicht überraschend, denn ohne die gezielte Verdrehung der Fakten wäre es den Richtern auch nicht möglich gewesen, das Urteil gegen Sie formaljuristisch zu begründen. Bezeichnend ist, dass die Kölner Richter ihr Urteil mit einem Geheimhaltungsinteresse begründen wie sie sonst vor allem bei Geheimdiensten typisch sind.
Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von Tobias Huch durch die Veröffentlichung seiner Drohmails ist Unfug. Es gibt nicht einmal im Zensurstaat Deutschland eine Verpflichtung, Zensurbegehren geheim zu halten. Das gilt um so mehr, wenn Drohmails von einer im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehenden Person wie Tobias Huch kommen und der Person im vorhinein bekannt ist, dass eingehende Zensurbegehren veröffentlicht werden.
Porschefahrer Tobias Huch war sich völlig im Klaren darüber, dass wir uns vorbehalten, seine mit Drohungen gespickten E-Mails zu veröffentlichen. Auf unserer Seite “Impressum und andere rechtliche Hinweise” - das ist die einzige Webseite, auf der unsere Email-Adresse veröffentlicht ist - steht klar und deutlich geschrieben: “Wenn Du mir schreibst, erklärst Du Dich damit einverstanden, dass ich die E-Mail veröffentliche.” und weiter “Wenn Du mir schreibst, dann schreibe also so, dass es Dir nicht peinlich ist, wenn Deine E-Mail veröfentlicht wird.”
Dass Tobias Huch, der sich, wie seine eigene E-Mail an unsere Redaktion mit unfreiwilliger Komik belegt, in der Öffentlichkeit als Kämpfer gegen Zensur darstellt, die Veröffentlichung seiner Drohmails zur Zensur eines Links unangenehm ist, lässt sich zwar, da sie seinen angeblichen Kampf gegen Zensur als Lüge entlarven, leicht nachvollziehen jedoch macht das die Veröffentlichung seiner Drohungen noch lange nicht rechtswidrig.
Lieber Herr Bartels, wir bedauern, dass Sie, der derjenige sind, auf dessen freien Inhalten diese Webseite aufbaut, durch die Veröffentlichungen auf unserer Webseite nun auch noch nachträglich Scherereien mit der deutschen Unrechtsjustiz haben. Wir werden uns jedoch weder von der Mafia, noch von kriminellen Regierungen oder einer in ihrem Auftrag handelnden Unrechtsjustiz erpressen lassen. Vorgänge der Konstruktion einer Scheinwirklichkeit durch Zensur der Wahrheit sind Vorgänge von größter Bedeutung. Ihrem Wunsch auf Entfernung unseres unstrittig wahren Beitrages, für den Sie nun bestraft werden sollen, sind wir deshalb ebensowenig nachgekommen wie ihrem Wunsch nach Vertraulichkeit dieser E-Mail.
Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir unsere Namen weder Ihnen gegenüber noch sonstwem gegenüber offen legen werden. Was aus Lars-Oliver Petroll wurde, nachdem die deutsche Justiz seinen Namen hatte, ist bekannt. Auch im sächsischen Sumf liegen schon viel zu viele Leichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Katzenfreund
(Im Namen der Redaktion von Mein-Parteibuch.com)
Mein-Parteibuch.com wird im Gedenken an Gary Webb weiterhin Zensur und Medienmanipulation dokumentieren und auf öffentliche Lügen aufmerksam machen, auch wenn der herrschende Klüngel aus Geld, Macht und Geheimdiensten die Aufdeckung von Lügen mit allen Mitteln zu verhindern sucht. (Quelle: Mein Parteibuch)
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» Von Redaktion (88) am Freitag, 13. Juni 2008, 20:25 Uhr
» Gelesen: 3093 · heute: 2 · zuletzt: 4. July 2009
» Kategorien: Manipulation, Meinungsfreiheit, Zensur
» Tags: Manipulation, Meinungsfreiheit, Zensur
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am Dienstag, 17. Juni 2008 19:50
Hallo Herr Sobottka,
es ist auf Saarbreaker nicht üblich bzw. wir unterstützen keine Kommentare, in denen anderen Betreibern etwas unterstellt wird, was nicht zutrifft noch der Wahrheit entspricht.
Saarbreaker ist für jeden Kommentar offen, allerdings folgen auch wir den allgemeinen Gepflogenheiten im Internet. Und dazu gehört auch, dass wir unhaltbare Unterstellungen gegenüber einzelnen Personen oder Betreibern einer Homepage/Weblogs nicht veröffentlichen können und dies auch in Zukunft nicht tun werden.
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