Wettbewerb im Zensur-Geschäft
Bei Telepolis ist heute ein lesenswertes fiktives Interview mit dem Vorsitzenden Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, Andreas Buske, erschienen. Auch wenn die Satire auf den ersten Blick lustig wirkt, so sind die Hintergründe im orwellschen Zeitalter, wo Wahrheit bestraft und Lüge zur Wahrheit wird, mehr als ernst. Wo aus Angst vor Bestrafung die Öffentlichkeit nicht vorhanden und Journalismus zur geheimdienstlich gesteuerten Propaganda verkommen ist, da fehlt der Demokratie die lebensnotwendige vierte Gewalt.
Das fiktive Interview zum Buskeismus in Deutschland vernachlässigt in der Kritik an der Praxis der äußerungsrechtlichen Unrechtsprechung das systematische Problem der Wechselwirkung von Kosteninteresse und fliegendem Gerichtsstand. Leider ist das Problem der willkürlichen Zensurrechtsprechung bei weitem nicht nur ein Hamburger Problem.
In der Bürokratietheorie wird aus guten Gründen davon ausgegangen, dass Behördenleitungen stets danach streben, ihre Behörde zu vergrößern und ihren Machtbereich auszudehnen. Gerichte sind Behörden und Bezirksrevisoren schauen auch danach, dass die äußerungsrechtlichen Gerichte die Streitwerte hoch genug ansetzen, um mit den Kosten einen anständigen Überschuss zu erwirtschaften. Gelingt das, so kann nicht nur der politisch außerordentlich gut vertretene Berufsstand der Rechtsanwälte davon prima leben, sondern auch die Zensurbehörde kann sich ausdehnen, gelingt das nicht, so müssen die Zensurbehörde und ihre Anwälte sich einschränken.
Bezogen auf den fliegenden Gerichtsstand im Äußerungsrecht bedeutet dies, dass ein Gericht, welches die lohnenden äußerungsrechtlichen Klagen reihenweise abweist, den eigenen Geschäftsbereich “Zensur” schädigt und im Wettbewerb mit konkurrierenden Gerichten an Bedeutung verliert, da es zukünftig mit weniger Klagen rechnen kann.
Solange es den fliegenden Gerichtsstand im Äußerungsrecht gibt, die Klagen sich finanziell lohnen und sich die Kläger das Gericht aussuchen können, wird es Wettbewerb um das lohnende Geschäftsfeld Zensur geben. Macht ein Gericht aus ethischen Gründen bei dem Wettbewerb um die gründlichste Zensur nicht mehr mit, so verbleiben noch genügend Gerichte, die sich um das lohnende Geschäftsfeld “Zensur” kümmern. (Quelle: Mein Parteibuch, Grafikquelle: © 2008 Lurusa Gross)
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