U-Bahn-Schläger: 9 und 12 Jahre Haft gefordert
Der Staatsanwalt hat für die Münchner U-Bahn-Schläger langjährige Haftstrafen wegen versuchten Mordes gefordert:
Serkan A. solle nach Erwachsenenstrafrecht zu zwölf Jahren verurteilt werden, beantragte Staatsanwalt Laurent Lafleur in seinem Plädoyer. Für den 18 Jahre alten Spyridon L. fordert die Anklagebehörde neun Jahre Jugendstrafe. (SPON)
Die Verbrecher sind wohl davon ausgegangen, dass sie auf eine mildere Strafe hoffen könnten, wenn sie vorgeben, die Tat im Suff begangen zu haben. Doch daraus wird wohl nichts, denn:
Wenn die Alkoholwerte allein gesehen würden, lasse sich eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen, sagte Lüderwald. Dagegen stünden aber die Alkoholgewöhnung der Beschuldigten und deren Leistungsvermögen: “Die motorischen Fähigkeiten waren auffallend unauffällig”, sagte die Medizinerin. Auch Zeugen hatten bei den Schlägern keinerlei “alkoholtypische Ausfallerscheinungen” beobachtet. (SPON)
Außerdem hat ein psychologisches Gutachten den U-Bahn-Schlägern eine starke Neigung zu ungehemmter Aggression bescheinigt.
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» Von SaarBreaker (1894) am Freitag, 27. Juni 2008, 19:28 Uhr
» read: 4438 · today: 8 · last: 20. März 2010
» Kategorien: Deutschland, Justiz, Verbrechen
» Tags: Deutschland, Justiz, Verbrechen
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am Freitag, 27. Juni 2008 20:05
Naja, ganz so sicher ist das noch nicht. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihnen nicht, das Gericht vielleicht schon.
am Samstag, 28. Juni 2008 22:36
Das Gutachten ist eindeutig. Deshalb hoffe ich, dass das Gericht beim Strafmaß eher der Staatsanwaltschaft folgen wird.
am Dienstag, 8. Juli 2008 20:12
[...] Urteil für die Münchner U-Bahn-Schläger ist gerecht: Wegen versuchten Mordes wurde Serkan A. mit 12 Jahren (Erwachsenenstrafrecht) und [...]