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	<title>Kommentare zu: Vertrag von Lissabon stoppen</title>
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	<description>Manchmal braucht es einen Break!</description>
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		<title>Von: K&#246;hler unterzeichnet EU-Vertrag nicht &#187; Beitrag &#187; SaarBreaker</title>
		<link>http://www.saarbreaker.com/2008/05/vertrag-von-lissabon-stoppen/comment-page-1/#comment-703</link>
		<dc:creator>K&#246;hler unterzeichnet EU-Vertrag nicht &#187; Beitrag &#187; SaarBreaker</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 17:26:58 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Horst Köhler unterzeichnet den Vertrag von Lissabon vorerst nicht. Der EU-Reformvertrag liegt somit in Deutschland erst einmal auf [...]</description>
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		<title>Von: Irland entscheidet &#252;ber unsere Zukunft &#187; Beitrag &#187; SaarBreaker</title>
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		<dc:creator>Irland entscheidet &#252;ber unsere Zukunft &#187; Beitrag &#187; SaarBreaker</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jun 2008 20:27:02 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Iren haben in einem Referendum über den EU-Reformvertrag von Lissabon und damit über die Entrechtung aller EU-Bürger entschieden. Noch steht das Ergebnis zwar nicht [...]</description>
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		<title>Von: SaarBreaker</title>
		<link>http://www.saarbreaker.com/2008/05/vertrag-von-lissabon-stoppen/comment-page-1/#comment-595</link>
		<dc:creator>SaarBreaker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2008 16:15:56 +0000</pubDate>
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		<description>@Gotzmann, vielen Dank für deinen aufschlußreichen Kommentar.
Die Geschichte wiederholt sich immer wieder, nur die Zeit ändert sich. Die Menschen aber leider nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Gotzmann, vielen Dank für deinen aufschlußreichen Kommentar.<br />
Die Geschichte wiederholt sich immer wieder, nur die Zeit ändert sich. Die Menschen aber leider nicht.</p>
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	<item>
		<title>Von: Gotzmann</title>
		<link>http://www.saarbreaker.com/2008/05/vertrag-von-lissabon-stoppen/comment-page-1/#comment-582</link>
		<dc:creator>Gotzmann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 May 2008 23:04:52 +0000</pubDate>
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		<description>Das 514 &quot;Abgeordnete&quot; für Tötungen bei einem Aufruhr oder Aufstand stimmen um Diesen, ich zitiere: &quot;rechtmäßig niederzuschlagen&quot; und das ein Staat in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen kann die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden, nur 58 Parlamentarier der deutschen Geschichte gedenken und sich damit der besonderen Verantwortung stellen um mit einem klaren Nein zu stimmen zeigt ganz deutlich wo wir nach gerade einmal 63 Jahren stehen zumal auch eine Stimmenthaltung dabei war.

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen &quot;Negativdefinitionen&quot; auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

&quot;Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen&quot;*.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

&quot;*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe
darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit
dessen Bestimmungen angewendet werden ...&quot;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das 514 &#8220;Abgeordnete&#8221; für Tötungen bei einem Aufruhr oder Aufstand stimmen um Diesen, ich zitiere: &#8220;rechtmäßig niederzuschlagen&#8221; und das ein Staat in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen kann die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden, nur 58 Parlamentarier der deutschen Geschichte gedenken und sich damit der besonderen Verantwortung stellen um mit einem klaren Nein zu stimmen zeigt ganz deutlich wo wir nach gerade einmal 63 Jahren stehen zumal auch eine Stimmenthaltung dabei war.</p>
<p>Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union<br />
<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF" rel="nofollow"></a><a href='http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF'>http://eur-lex.europa.eu/LexUr.....035:DE:PDF</a></p>
<p>Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:</p>
<p>3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen &#8220;Negativdefinitionen&#8221; auch als Teil der Charta betrachtet werden:</p>
<p>a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:</p>
<p>&#8220;Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um</p>
<p>a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;</p>
<p>b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;</p>
<p>*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen&#8221;*.</p>
<p>b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:</p>
<p>&#8220;*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in<br />
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe<br />
darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit<br />
dessen Bestimmungen angewendet werden &#8230;&#8221;.</p>
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