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SaarBreaker - http://www.saarbreaker.com, 04.07.2009
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Vertrag von Lissabon stoppen

Von Redaktion am Montag, 19. Mai 2008, 19:15 Uhr

Lesern von Mein Parteibuch dürfte bekannt sein, dass die EU-Reformvertrag oder Vertrag von Lissabon genannte Verfassungsvertrag nichts anderes als die Einführung einer Diktaturverfassung darstellt. Unter www.eu-vertrag-stoppen.de organisert sich in Deutschland Widerstand gegen die neue Verfassung der EU.

Weil die herrschenden Eliten ganz genau wissen, dass sie dafür bei Volksabstimmungen auch mit größten Propagandaanstrengungen nie und nimmer überall die gewünschten Mehrheiten bekommen würden, soll die geplante EU-Verfassung möglichst ohne Volksabstimmung eingeführt werden. Damit Bürgerbewegungen diesmal keine Zeit haben, politischen Widerstand zu organisieren, soll der unter neuem Namen servierte Aufguss der zuvor in Volksabstimmungen gescheiterten Verfassung zudem im Schnelldurchgang eingeführt werden. Bei dem Staatsstreich zur Marginalisierung des Grundgesetzes wird soviel Tempo gemacht, dass nicht einmal Zeit genug war, um den Bundestagsabgeordenten den Verfassungstext vor der Abstimmung auszudrucken.

In Irland ist jedoch schon etwas Sand ins Getriebe gekommen, sodass die Diktatur der EU-Bürokraten nicht wie von Rüstungslobbyisten zunächst geplant schon am 01.01.2009 in Kraft treten kann, sondern sich zumindest um einige Monate verzögert. Und auch in Deutschland geht es langsam los: letzten Samstag war eine erste kleine Demo auf dem Alex in Berlin, am Mittwoch gibt es in Berlin, Essen und Leipzig Demos und am Freitag eine Mahnwache vor dem Bundesrat. Wenn es genug Demonstrationen gibt, wird es den Pressezaren in Europa nicht länger gelingen, den Widerstand gegen die Abschaffung der letzten Reste von Demokratie in Europa so totzuschweigen wie den Protest widerspenstiger Parlamentarier im Europaparlament.

Jeder Tag Verzögerung ist wichtig und hart umkämpft, denn sollte sich die Einführung aufgrund von Protesten noch etwas weiter verzögern, könnte aus der Bundestagswahl 2009 eine indirekte Abstimmung über die EU-Diktaturverfassung werden. Die Parteien und Abgeordneten, die gerade für das Ermächtigungsgesetz gestimmt haben, können sich dann warm anziehen. (Quelle: Mein Parteibuch)

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» Von Redaktion (88) am Montag, 19. Mai 2008, 19:15 Uhr
» Gelesen: 2113 · heute: 2 · zuletzt: 3. July 2009
» Kategorien: Deutschland, EU, Politik, Sicherheitspolitik
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4 Kommentare zu “Vertrag von Lissabon stoppen”
  1. 1
    Gravatar von Gotzmann
    Kommentar von Gotzmann
    am Sonntag, 1. Juni 2008 01:04

    Das 514 “Abgeordnete” für Tötungen bei einem Aufruhr oder Aufstand stimmen um Diesen, ich zitiere: “rechtmäßig niederzuschlagen” und das ein Staat in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen kann die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden, nur 58 Parlamentarier der deutschen Geschichte gedenken und sich damit der besonderen Verantwortung stellen um mit einem klaren Nein zu stimmen zeigt ganz deutlich wo wir nach gerade einmal 63 Jahren stehen zumal auch eine Stimmenthaltung dabei war.

    Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
    http://eur-lex.europa.eu/LexUr.....035:DE:PDF

    Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

    3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

    a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

    “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

    a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

    b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

    *c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”*.

    b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

    “*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
    Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe
    darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit
    dessen Bestimmungen angewendet werden …”.

  2. 2
    Gravatar von SaarBreaker
    Kommentar von SaarBreaker
    am Mittwoch, 4. Juni 2008 18:15

    @Gotzmann, vielen Dank für deinen aufschlußreichen Kommentar.
    Die Geschichte wiederholt sich immer wieder, nur die Zeit ändert sich. Die Menschen aber leider nicht.

  3. 3 Pingback von Irland entscheidet über unsere Zukunft » Beitrag » SaarBreaker
    am Donnerstag, 12. Juni 2008 22:27

    [...] Iren haben in einem Referendum über den EU-Reformvertrag von Lissabon und damit über die Entrechtung aller EU-Bürger entschieden. Noch steht das Ergebnis zwar nicht [...]

  4. 4 Pingback von Köhler unterzeichnet EU-Vertrag nicht » Beitrag » SaarBreaker
    am Montag, 30. Juni 2008 19:26

    [...] Horst Köhler unterzeichnet den Vertrag von Lissabon vorerst nicht. Der EU-Reformvertrag liegt somit in Deutschland erst einmal auf [...]

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