Gericht verbietet Suche nach KZ-Opfern
Bei aller Liebe, aber das kann ich so nicht nachvollziehen:
Das Landgericht Cottbus hat die Suche nach einem bisher unbekannten Massengrab jüdischer KZ-Opfer auf einem Privatgrundstück im südbrandenburgischen Jamlitz verboten. Auf dem Areal vermuten Historiker die sterblichen Überreste von 400 bis 700 jüdischen KZ-Häftlingen vorwiegend ungarischer Herkunft, die im Februar 1945 ermordet wurden. In Jamlitz befand sich ein Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Der in Süddeutschland lebende Grundstücksbesitzer hatte Grabungen untersagt.
Quelle: Welt Online

Bildquelle: Welt Online
Auf diesem Gelände, eine heruntergekommene Wiese, werden 400 bis 700 KZ-Opfer vermutet, die grausam ermordet wurden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Besitzer da noch nachts ruhig schlafen kann.
Die Opfer der Kriegsverbrechen dürfen nicht vergessen werden und haben außerdem ein Recht darauf, ordentlich bestattet zu werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ich hoffe, dass es das auch nie wird.
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» Von SaarBreaker (1894) am Donnerstag, 8. Mai 2008, 21:36 Uhr
» read: 1518 · today: 3 · last: 19. März 2010
» Kategorien: Deutschland, Justiz
» Tags: Deutschland, Justiz
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am Freitag, 9. Mai 2008 03:48
hilf bitte den Menschen, die heute Not leiden, mache dir keinen Kopf ums Gestern.