Die Österreicher sind übel dran!
Von SaarBreaker am Dienstag, 13. Mai 2008 - 22:23
Die Österreicher sind wirklich übel dran wenn es um Datenschutz geht. Denn nun hat der Oberste Gerichtshof auch noch beschlossen:
Auch rechtswidrig erstellte Tonaufnahmen dürfen in Zivilverfahren vor österreichischen Gerichten unter Umständen als Beweismittel verwendet werden. Abschriften einer verbotenen Aufnahme dürfen in jedem Fall als Beweis vorgelegt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes hervor (1 Ob 172/07m). Datenschützer kritisieren die Entscheidung.
Was ich da überhaupt nicht verstehen kann, ist, dass die Tonaufnahme wohl nicht als Beweismittel anerkannt wird, wohl aber eine Abschrift davon. Was soll der Blödsinn? In einer Abschrift kann doch einer rein schreiben was er will, denn der Beweis ob die Abschrift richtig ist oder nicht, ist als Beweismittel nicht zulässig.
Die sind doch echt alle deppert!
Quelle
heise - Österreich: Rechtswidrige Tonaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig
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» Geschrieben von SaarBreaker (1153) am Dienstag, 13. Mai 2008 - 22:23
» Gelesen: 661 · heute: 4 · zuletzt: 8. September 2008
» Kategorien: Ausland, Grundrechteabbau, Justiz
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Kommentare
1 Kommentar zu “Die Österreicher sind übel dran!”
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am Dienstag, 13. Mai 2008 22:45
Wieso wundert dich das?? Der Telefon- Provider Tele2 ist doch jetzt auch in Österreich aktiv, da muss Umsatz gesichert werden. Tonaufnahmen und Abschriften spielen da eine große Rolle.