Ab 2009 sind ältere Funktelefone verboten
Ab Januar 2009 sind laut Heise in Deutschland schnurlose Telefone, die noch den analogen Übertragungsstandard CT 1+ und CT 2 nutzen, verboten.
Dieses Verbot kommt mir aber doch etwas sehr sonderbar vor. Denn immerhin verkauft die Wirtschaft u. a. auch noch diese Telefone, die nun schon ab 2009 verboten sein sollen. Die Bundesnetzagentur jedenfalls bittet jeden zur Kasse, der sich nicht an dieses Verbot hält, weil er es überhaupt nicht kennt:
Die Bundesnetzagentur droht den Telefonbesitzern stattdessen mit einem potentiell hohen Kostenrisiko, wenn die Geräte weiter betrieben werden und die neuen Frequenzinhaber stören: Unter anderem durch Messungen zur Ermittlung der Störungsquelle sollen der Regulierungsbehörde zufolge vierstellige Summen zustande kommen. Hinzu kommt eventuell ein Ordnungswidrigkeitenbußgeld.
Das ist typisch für diese verschlafenen Sesselhocker! Man hielt es offenbar nicht für notwendig, die Unternehmen die „verbotene“ Frequenzbereiche in ihren Schnurlostelefone nutzen, durch eine entsprechende Verordnung o. dgl. dazu zu veranlassen, dass wenigstens die Verpackung einen dicken Warnhinweis auf das baldige Verbot des Produkts hinweist. Stattdessen bedroht man den Bürger mit einer überdimensionalen Kostenkeule! Klarer wird das noch, wenn man weiß, dass die Wirtschaft und die Bundesnetzagenturler bereits seit dem 1. Januar 2001 davon gewusst haben müssen. Denn seit dieser Zeit werden laut NDR keine neuen CT 1+ Gerätetypen mehr zugelassen.
Die „bald“ verbotenen Geräte werden aber nach wie vor an den Mann gebracht. Warum auch nicht? Die Wirtschaft hat absolut nichts zu befürchten. Denn eine Entschädigung für den Betrug am Kunden, der durch das Verschweigen des Verbots entstand, gibt es für die Besitzer der Telefone weder vom Bund noch von den Mobilfunkanbietern.
Es ist die übliche Methode: Der Bürger soll wieder einmal für die Fehler der Wirtschaft und der Behörden aufkommen. Und er wird dafür aufkommen müssen, denn wie sollen Hinze und Kuntz von dem Verbot erfahren? Doch nur wenn sie zur Kasse gebeten werden! Und der Überwitz ist noch, dass sie nicht nur ein Zwangsgeld entrichten müssen, sondern auch noch für Umsatz bei den Unternehmen sorgen werden, die sie erst in diese Lage gebracht haben. Es sei denn, die Betrogenen verzichten auf ein Telefon.
Wie finde ich heraus, welches Telefon ich habe?
Diese Information steht in der Regel nicht dort wo sie eigentlich hingehört, der Basisstation des Funktelefons, sondern in der Bedienungsanleitung – unter “technische Daten”. Falls die Bedienungsanleitung nicht mehr da ist, diese kleinen Heftchen können schon mal verloren gehen, kann auch einen Händler fragen.
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» Von SaarBreaker (1894) am Montag, 12. Mai 2008, 13:41 Uhr
» read: 8553 · today: 7 · last: 13. März 2010
» Kategorien: Deutschland, Politik, Wirtschaft
» Tags: Deutschland, Politik, Verbote, Wirtschaft
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am Mittwoch, 17. Dezember 2008 13:18
Zum Zeitpunkt des Kaufes meines Schnurlostelefons hat mich niemand darüber informiert,daß die Laufzeit der Sendefrequenz auf 1.o1.2009 beschränkt ist,was damals wahrscheinlich auch noch nicht der Fall war.Vielmehr vermute ich,das der Staat die Freqenzen,die ich doch damals mit dem Telefon gekauft habe,(denn der Lizenskauf des Herstellers wurde auf den Kaufpreiis abgewälzt) zum 2.Mal verkauft.Ich würde es als gerecht emfinden,wenn jeder,der jetzt gezwungen wird,ein neues Gerät zu kaufen,für sein verbotenes Gerät eine Entschädigung bekommt.