Wer auch noch visuell überwachen darf
ist der Verfassungsschutz. Laut Tagesspiegel erhält auch der Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse:
Berlin - Mit dem neuen Gesetz und dem darin enthaltenen Spähangriff auf die Wohnungen Terrorverdächtiger durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist die Agenda von Anti-Terror-Gesetzen der Koalition noch nicht abgearbeitet. Nach dem Willen des Bundesinnenministeriums (BMI) soll nach dem BKA-Gesetz auch das Bundesverfassungsschutzgesetz erweitert werden. Und auch darin wird, so die Planungen, die jetzt (anhand des gerade abgestimmten BKA-Gesetzes) umstrittene visuelle Wohnraumüberwachung stehen. Zur Gesetzesreform laufen bereits Vorbereitungen im BMI.
In einem Stichpunktepapier des BMI aus dem April, indem Gesetzesansinnen von Landesinnenministern der Union aufgeführt werden, heißt es, die visuelle Wohnraumüberwachung, wie im BKA- Gesetz enthalten, stehe ebenfalls im (noch hausinternen) Entwurf für das Bundesverfassungsschutzgesetz. Mit diesem Gesetz wartet Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings derzeit noch. Es soll erst dann vorangetrieben werden, wenn das BKA-Gesetz durch ist. Der Sprecher des Innenministeriums bestätigte am Sonntag, dass das Gesetz vorbereitet wird.
Oh Mann! Ich hasse dieses Schnüffelpack! Wir müssen etwas tun… Wer hat Vorschläge für das Saarland?
Ich bin morgen auf einem Lehrgang, werde also erst spät zurück kommen und ob ich dann hier noch etwas schreiben kann, weiß ich leider noch nicht.
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» Geschrieben von SaarBreaker (1156) am Sonntag, 20. April 2008 - 23:36
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