Tastendruck-Abzocke verboten
Das wurde aber auch Zeit:
Die Bundesnetzagentur untersagte im Februar die ungewollten Werbeanrufe und die Weiterleitung auf die Mehrwertdienste-Rufnummern, wogegen das betroffene Unternehmen Widerspruch einlegte. Es wollte beim Verwaltungsgericht erreichen, dass das Verbot nicht wirksam wird. Das Kölner Gericht machte den findigen Geschäftemachern einen Strich durch die Rechnung; zum Schutz der Verbraucher gilt das von der Bundesnetzagentur ausgesprochene Verbot ab sofort. Die Weiterleitung per Tastendruck verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, befand das Gericht.
Quelle: Heise
Ist ja interessant: Obwohl man weiß, dass man ahnungslose Bürger abzockt, besitzt man auch noch die Dreistigkeit, gegen das Verbot Widerspruch einzulegen.
Was ist eigentlich mit den Betroffenen, die auf diese Abzocke reingefallen sind? Gibt es eine Sammelklage gegen diese Abzocker?
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» Geschrieben von SaarBreaker (1168) am Freitag, 18. April 2008 - 17:54
» Gelesen: 771 · heute: 2 · zuletzt: 14. October 2008
» Kategorien: Abzocke, Wirtschaft
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