Schäuble ist kein Verfassungsbrecher?
Schäuble sieht bei heimlichen Online-Durchsuchungen noch Diskussionsbedarf. Es geht ihm offenbar um den Punkt „heimliches betreten“ einer Wohnung, welches unser Bundesinnenminister als „grundgesetzkonform“ bezeichnet..
Der zwischen Innen- und Justizressort gefundene Kompromiss schließt aus, dass Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in eine Wohnung einbrechen dürfen, um auf dem Computer eines Terror-Verdächtigten ein Spähprogramm zu installieren. Nach Ansicht der SPD wäre dies gleichbedeutend mit einer Durchsuchung und ohne Änderung der Verfassung nicht zulässig. Die sogenannten Bundestrojaner (im Strafermittler-Sprachgebrauch Remote Forensic Software genannt) dürfen demnach nur über das Internet auf den Computer eines Verdächtigen geschleust werden. Unionspolitiker sind dagegen der Ansicht, das “heimliches Betreten” genannte Vorgehen zur Installation des Bundestrojaners vor Ort sei keine Wohnungsdurchsuchung und daher grundgesetzkonform.
Wie bitte? Haben die etwa ein anderes Grundgesetz, von dem wir noch nichts wissen? Das heimliche Betreten der Wohnung eines BÜRGERS, gegen dem zunächst nur der Verdacht bestehen kann, dass er ein Terrorist sei – sonst würde er doch direkt verhaftet werden(?) – ist natürlich nicht grundgesetzkonform. Da können die Innenminister reden wie sie wollen, das heimliche Betreten der Wohnung kommt einer Wohnungsdurchsuchung gleich.
Warum diese Diskussion jetzt geführt wird, liegt aus meiner Sicht auf der Hand. Die Installation der Schadsoftware via Internet ist wohl doch etwas schwieriger, als diese Sicherheitsexperten ursprünglich angenommen haben. Man ging wohl davon aus, dass Frau Justizia Zypries den BKA-Gesetzes-Entwurf in allen Punkten zustimmen würde.
Die Diskussion um den heimlichen Wohnungseinbruch läuft letztlich auf eine Grundgesetzänderung hinaus. Wie das auch schon mehrfach von der SPD mit den Worten „ohne Änderung der Verfassung nicht zulässig“ angedeutet wurde.
Schäuble wies Kritik zurück, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungsstaat geschaffen wird. “Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.” Er habe nichts gegen einen gehörigen politischen Wettstreit. “Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf. Es ist schändlich, dass gerade die Linkspartei alias PDS/SED damit agitiert”, sagte Schäuble.
Wenn die Möglichkeit geschaffen wird, dass der Bürger nicht einmal in den eigenen vier Wänden vor den Staatsschüfflern sicher ist, die Wohnung heimlich (illegal) mit Minikameras und Schadsoftware ausgerüstet betreten wird, dann bezeichne ich diesen Staat als Überwachungsstaat. Ein Bundesinnenminister der dieses fordert und alle anderen, die dem zustimmen, sind ist für mich Verfassungsbrecher.
Unter dem Deckmantel des Terrorwahns soll nach dem Willen des Bundesinnenministers eine Art Geheimpolizei mit unbegrenzten Befugnissen geschaffen werden, die sogar ihre eigenen Richter haben soll. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar!
Quelle
Heise - Schäuble und die Online-Durchsuchung: “heimliches Betreten der Wohnung” grundgesetzkonform?
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» Geschrieben von SaarBreaker (1157) am Dienstag, 22. April 2008 - 20:22
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» Tags: Überwachung, Datenschutz, Deutschland, Grundrechteabbau, Polizeistaat
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