Polizei will beschlagnahmten PC behalten
Die Computerausrüstung der Polizei muss ja wirklich extrem schlecht sein, wie sonst wohl kommt sie dazu, einen beschlagnahmten Computer behalten zu wollen.
Und der Witz dabei ist, sie dürfen das auch noch:
Tatsächlich besteht nach § 74 StGB die Möglichkeit der “Einziehung” von Gegenständen, mit denen Straftaten begangen wurden, auch wenn den Besitzer keine Schuld trifft. Voraussetzung ist nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB die “Gefahr”, dass der Gegenstand in Zukunft “der Begehung rechtswidriger Taten dienen” wird.
Wie soll der Besitzer denn beweisen, dass ER oder ein anderer in Zukunft den “Gegenstand” nicht rechtswidrig einsetzt?
Quelle
heise - Polizei will beschlagnahmten Aldi-”Boliden” für sich selbst nutzen
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» Geschrieben von SaarBreaker (1156) am Mittwoch, 30. April 2008 - 21:33
» Gelesen: 1241 · heute: 2 · zuletzt: 7. October 2008
» Kategorien: Behördenwillkür, Computer
» Tags: Behördenwillkür, Computer, Polizeistaat
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am Mittwoch, 30. April 2008 22:08
Indem er ihm vollständig vernichtet.
Wie er das jedoch bewerkstelligen kann ist mir auch nicht klar.