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Häufig anzutreffen ist z.B. der Irrglaube: “Ohne Copyright-Vermerk ist ein Text oder Foto frei”. Völliger Quatsch, Urheberrechtsschutz besteht ohne weiteres Zutun in dem Moment, wo das Werk geschaffen wird. Oder: “Wenn ich die Quelle angebe, darf ich einen Artikel auf meiner Homepage verwenden.” Ebenfalls Quatsch: Ohne Genehmigung (und i.d.R. Honorierung) geht nichts. Das ist ungefähr so, als wäre Radklau legal, wenn man einen Aufkleber aufs Rad pappt “Geklaut bei Karstadt”.
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» Von SaarBreaker (1845) am Samstag, 5. April 2008, 15:19 Uhr
» read: 1557 · today: 3 · last: 8. Februar 2010
» Kategorien: Verlinkt
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am Samstag, 5. April 2008 18:06
Der Beitrag im LawBlog ist nicht von Udo, sondern vom Gastautor und Urlaubsvertretung Andreas Kunze, der selbst kein Jurist ist!
am Samstag, 5. April 2008 19:24
Hab es geändert und Danke für deinen Hinweis.