Online-Durchsuchung: Von wegen hohe Hürden
Von SaarBreaker am Samstag, 1. März 2008 - 19:53
Der BKA-Chef Jörg Ziercke hat im SPON-Interview auf die Frage: „Das Gericht hat hohe Hürden aufgestellt - vor allem muss es eine konkrete Gefährdung geben“.
Folgende aufschlussreiche Antwort abgegeben:
Ziercke: Den Begriff der konkreten Gefahr kennen wir aus den Polizeigesetzen der Länder. Er besagt, dass die erkennbare, objektiv nicht entfernte Möglichkeit des Schadenseintritts bestehen muss. Er besagt nicht, dass der Eintritt der Gefahr unmittelbar bevorstehen muss. An dieser Stelle sehe ich die Strafverfolgungsbehörden beispielsweise bei Hinweisen auf geplante terroristische Anschläge nicht in Begründungsnot.
Die „hohen Hürden“ die in den vergangenen Tagen als großer Sieg über Schäuble begrüßt und gefeiert wurden, bestehen also im Wesentlichen nur darin, wie es von den Ermittlungsbehörden dargelegt wird. Ein simples „Wir haben Grund zu der Annahme, dass Herr XY mit Terroristen in Verbindung steht“, dürfte demnach schon ausreichen um eine Online-Razzia zu veranstalten. Dabei spielt es offenbar keine große Rolle, ob eine Online-Razzia verwertbare Beweise liefert oder nicht, denn die Bewertung der Daten ist nicht Sache der Ermittler.
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» Geschrieben von SaarBreaker (1113) am Samstag, 1. März 2008 - 19:53
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