Müssen wir bald mit weißen Buntstiften malen?
Diese Frage drängt sich mir jedenfalls auf, wenn ich den Heise-Artikel “StudiVZ will Markenansprüche mit Abmahnungen durchsetzen” lese.
StudiVZ ließ in der vergangenen Woche mehrere Webseitenbetreiber, deren Domainname ein “VZ” enthält, abmahnen. Angeblich verstoßen diese Webseitenbetreiber gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht. Geht’s noch? Seit wann ist “VZ” eine Marke? “VZ” steht in diesem Zusammenhang laut Wikipedia für “Verzeichnis”, also “StudiVerZeichnis”. Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ein “Verzeichnis” gegen das Marken- oder Wettbewerbsrecht verstößt.
Die Abkürzung “VZ” bekommt dadurch eine ganz neue Bedeutung und steht somit auch für:
- VermögensZensur
- VermögensZerschlagung
- VermögensZerstörung
Das Internet wird immer mehr zur “Abzockmaschine” für private Unterschichtler, die in den Augen der Unternehmen und ihre Handlanger eine nie versiegende Geldquelle darstellen. Meinungsfreiheit bedeutet heute, einfach das “Maul” zu halten! Wer dennoch etwas zu sagen hat, sollte es besser mit weißen Buntstiften aufmalen.
Update
Wer sich mit ähnlichen Problemen konfrontiert sieht, sollte vielleicht mal den folgenden Artikel lesen:
Heise - OGH: Domain mit fremdem Markennamen muss nicht unbedingt gelöscht werden
Ähnliche Beiträge
- Musikindustrie - gehts noch?
- Abmahnwelle!
- Rentenkürzung durch nachträgliche Steuern
- Klingeltöne-Anbieter abgemahnt
- Saarland: Gaspreise steigen weiter
» Geschrieben von SaarBreaker (1168) am Samstag, 1. März 2008 - 14:18
» Gelesen: 1315 · heute: 3 · zuletzt: 15. October 2008
» Kategorien: Abmahnung, Abzocke, Deutschland, Internet
» Kommentare: 1 Kommentar | Kommentar schreiben | Top
» Trackback: Trackback-URL für diesen Beitrag













am Samstag, 24. Mai 2008 22:58
[...] nicht! Lokalisten.de ist so ähnlich wie wer-kennt-wen.de, eine weitere Datensammelstation wie StudiVZ, in denen Freiwillige ihre Daten abliefern. Also nichts für mich, der gegen jede Art von [...]