Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Reaktionen
Geschrieben am Donnerstag, 20. März 2008 um 19:56
Ihr habt es inzwischen alle mitbekommen, das Bundesverfassungsgericht hat über den vom AK Vorrat eingereichten Eilantrag entschieden. Demnach dürfen die Daten zwar auf Vorrat, also 6 Monate gespeichert werden, auf diese Daten dürfen Sicherheitsbehörden aber nur zur Aufklärung von schweren Straftaten zugreifen.
Ich möchte hier nicht nochmal ausführlich darüber schreiben, was schon alle gelesen haben, deshalb hier nur ein paar interessante Reaktionen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). “Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. “Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität’ [1], während das Gesetz in Wahrheit jede ‘mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‘in minimaler Weise um’, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!”
law blog - Erfolg gegen Vorratsdatenspeicherung
Erfolg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat es heute per einstweiliger Anordnung untersagt, auf die gesammelten Daten zuzugreifen. Eine Ausnahme gilt nur bei schweren Straftaten.
netzpolitik.org - Auswirkungen auf Auskunftsanspruch
Kleine Frage an die Juristen: Was bedeutet die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht eigentlich für den Auskunftsanspruch. Dürfen die Anwälte der Musikindustrie jetzt eigentlich noch bei Providern nach Kundendaten fragen oder ist das verfassungswidrig?
Tutsi - Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht gebremst
Vorratsdatenspeicherung schränkt Vorratsdatenspeicherung ein: die wirren Pläne und Gesetze zur totalen Überwachung aller Bundesbürger unter dem Deckmantel der “Terrorismusbekämpfung” wurde heute vom Bundesverfassungsgericht weiter eingeschränkt, denn die Richter folgten einem Eilantrag von über 30000 besorgten Bürgen, welche in der Vorratsdatenspeicherung eine Gefahr für unsere Demokratie sehen.
sueddeutsche.de - Das Verfassungsgericht zieht die Notbremse
Das Verfassungsgericht hängt etliche Waggons ab und lässt das Gesetz vorläufig nur in sehr langsamer Fahrt weiterfahren - wegen “erheblicher Gefährdung des Persönlichkeitsschutzes”.
taz.de - Karlsruhe stoppt Datensammler
Das Verfassungsgericht hat den Sicherheitsbehörden den massenhhaften Zugriff auf Verbindungsdaten untersagt. So bekommt die Bundesregierung schon wieder die Gelbe Karte gezeigt.
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