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Operation Himmel: Privatermittler sichten Beweise

Von SaarBreaker am Dienstag, 5. Februar 2008 - 19:47

Bei der bundesweiten Operation „Himmel“ im vergangenen November, wurde in der Kinderporno-Szene ermittelt und von Polizisten viele Wohnungen durchsucht, Rechner, externe Festplatten und unzählige CDs und DVDs beschlagnahmt. Man präsentierte der Presse 12.000 Verdächtige gegen die man wegen Verdacht auf Kinderpornographie ermittle. Doch schon kurz darauf mussten viele Verfahren wegen Mangel an Beweisen wieder eingestellt werden.

Dennoch stehen die Ermittler vor riesigen Datenbergen, die sie zügig auswerten muss aber angesichts knapper Kassen und Personalmangel damit nicht richtig vorankommt. Deshalb hat man sich entschlossen, mit der Auswertung der brisanten Daten einen privaten IT-Dienstleister zu beauftragen:

"Wir wollen gewährleisten, dass die Daten zügig ausgewertet werden und Straftaten nicht verjähren", sagt Helmut Walter, Leitender Oberstaatsanwalt in Ingolstadt. Seit vier Jahren arbeitet die Ingolstädter Staatsanwaltschaft bei der Datenauswertung mit einer örtlichen Firma zusammen. Deren Mitarbeiter müssen jährlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und sich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichten.

Was einen Datenmissbrauch natürlich ausschließt und auch die möglicherweise gespeicherten Bankdaten sowie diverse Passwörter eines unschuldigen Bürgers nichts anhaben kann.

Wie SPON berichtet, ist das kein Einzelfall:

In Bayern greifen beinahe flächendeckend Staatsanwälte auf vier im Freistaat ansässige IT-Firmen zurück. "Im Bereich der Kinderpornographie und bei Wirtschaftsdelikten ist eine Auswertung wegen des Umfangs des beschlagnahmten Materials oft nicht mehr anders zu handhaben", begründet der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler dieses Vorgehen.

Trotz fehlender Standards sieht man kein Sicherheitsrisiko

"Das Risiko, dass etwas verloren geht, ist bei der Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen nicht höher", sagt der Leitende Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz. Das ein Staatsanwalt keine Sicherheitsbedenken hat, leuchtet mir insoweit ein, da es nicht um seine Daten geht.

Aus meiner Sicht ist gerade bei privaten Dienstleistern das Sicherheitsrisiko ungemein hoch, da jeder Mitarbeiter in einer privaten Firma ab einem bestimmten Geldbetrag sicherlich korrumpierbar ist und wenn ein Datenträger erst einmal weg ist… Wer haftet eigentlich für die Schäden, die durch den gedankenlosen Umgang mit den Daten entstehen könnten?

Quelle

Privatermittler sichten Beweise bei Kinderporno-Anklagen

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