Online-Durchsuchung: Richter halten Kontrolle für illusorisch
Von SaarBreaker am Donnerstag, 28. Februar 2008 - 18:47
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen, bei dem auch ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” verankert wurde, ist zunächst einmal ein großer Erfolg für die Bürgerrechte und deren Daten auf dem Computer. Allerdings muss man sich die Frage stellen, wer sorgt eigentlich dafür, dass dieses Grundrecht eingehalten wird? Die Richter?
Karlsruhe verlangt, dass die Ausspähung privater Computer, die nur bei konkreten Hinweisen auf Gefahr für hochrangige Rechtsgüter theoretisch zulässig ist, mit strengen Verfahrensvorschriften flankiert wird. Ein Richter müsste eine Online-Razzia genehmigen, zudem müssten Ermittlungsrichter, Staatsanwälte oder Justizbeamte die kopierten Dateien im Nachhinein auswerten müssen, um eventuell miterfasste höchstpersönliche Daten auszufiltern. “Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen”, forderte Frank. Derzeit würden in Deutschland aber 4000 Richter und Staatsanwälte fehlen.
Quelle: Heise
Das war von vornherein klar, Richter können diese Arbeit unmöglich leisten. Man muss sich nur mal vorstellen, welche Datenberge nur bei einer einzigen Online-Durchsuchung anfallen können. Wenn beispielsweise noch einige hundert Videos auf der Platte gespeichert sind, bricht bei Richtern und Staatsanwaltschaft der personelle Notstand aus.
Andererseits könnte genau dieser Umstand für noch mehr Schutz sorgen. Welcher Richter wird eine heimlich Online-Durchsuchung genehmigen, wenn er genau weiß, dass die Auswertung der Daten kaum möglich ist? Die übliche Praxis, die Daten einfach externen Firmen zur Auswertung überlassen, fällt nach dem neuen Grundrecht flach.
Unklar bleibt vorerst, wie es mit dem “Bundestrojaner” weiter geht. Aus meiner Sicht kann das BKA nach diesem Grundsatzurteil keinen “Bundestrojaner” mehr einsetzen.
Für Pino von Kienlin, Geschäftsführer der IT-Sicherheitsfirma Sophos, lautet die entscheidende Frage weiterhin, ob der Einsatz eines “Bundestrojaners” technisch überhaupt praktikabel und sinnvoll ist. Es sei auch nach dem Abstecken der rechtlichen Rahmenbedingungen unklar, wie etwa das BKA sicherstellen wolle, “dass nur Computer der Zielpersonen inspiziert werden”. Elektronische Spionage-Programme würden zur Malware gehören “und damit von professionellen IT-Sicherheitslösungen als solche behandelt und geblockt”, betonte der Fachmann. Kriminelle würden sich mit geeigneten technischen Vorkehrungen vor staatlichen Spionage-Programmen ausreichend zu schützen wissen. Werde der Bundestrojaner aber über das Internet verbreitet, bestehe gleichzeitig das Risiko, dass unzureichend geschützte Computer unbescholtener Bürger infiziert würden.
Quelle: Heise
Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich das hier schon geschrieben habe: Das Entdeckungsrisiko ist extrem hoch und die Folgen unabsehbar. Es gibt sogar Leute, die nur auf den Einsatz des “Bundestrojaners” warten.
Zum Schluss noch ein schöner Satz vom FDP-Innenexperten Max Stadler: Die ausufernden verdachtslosen Kontrollmaßnahmen hierzulande müssten der Vergangenheit angehören.
Links zum Thema
- Neues “Computer-Grundrecht” schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher (heise)
- Online-Durchsuchung unter Auflagen erlaubt!
- Grundsatzurteil: Schnüffler machen unbeirrt weiter
- OSM klärt über den Bundestrojaner auf
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» Geschrieben von SaarBreaker (1153) am Donnerstag, 28. Februar 2008 - 18:47
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