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Grundsatzurteil: Schnüffler machen unbeirrt weiter

Von SaarBreaker am Mittwoch, 27. Februar 2008 - 22:01

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts hat wohl doch nicht die erhoffte Wirkung oder wie will man es sonst erklären, dass nicht nur die große Koalition über eine schnelle Umsetzung der Online-Durchsuchung nachdenkt und die Bayern an ihrem umstrittenen Gesetzesentwurf zur heimlichen Online-Durchsuchung festhalten?

Obwohl die Karlsruher Richter hohe Hürden aufgestellt haben, die die heimliche Online-Durchsuchung für private PCs erschweren aber nicht unmöglich machen, frage ich mich, warum diese umständliche Vorgehensweise? Wäre es für die Ermittler nicht viel einfacher, den PC bei einer Hausdurchsuchung mitzunehmen oder vor Ort zu filzen? Mit einem “Bundestrojaner”, der sicherlich nicht lange unentdeckt bleibt, geht man ein extrem hohes Risiko ein.

Für Innenminister Schäuble müsste dieses Urteil einen schweren Schlag für seine Schnüffelpläne darstellen. Doch der OSM freut sich darüber und schlachtet das Urteil für seine Pläne aus, indem er die Informationen völlig verdreht:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freut sich, dass die höchsten deutschen Richter “die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit” heimlicher Online-Durchsuchungen als Ermittlungsmaßnahme anerkannt haben. Die Entscheidungsgründe bedürften sorgfältiger Analyse und würden bei der beabsichtigten Novellierung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) berücksichtigt, versprach der CDU-Politiker. Zugleich geht er aber davon aus, dass die angeblich “von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz” nun “so rasch wie möglich umgesetzt werden kann”. Der verdeckten Online-Durchsuchung komme im Rahmen der Schaffung von Präventivbefugnissen für das BKA zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine zentrale Rolle zu. Schäuble versicherte entgegen anderen Forderungen aus Unionskreisen, dass sie nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz komme.
Quelle: Heise

Derzeit zeigen sich die “Schnüffelwilligen” vom Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts unbeeindruckt und auch beim Schäuble hat es den Anschein, als hätte es keine bleibenden Schäden in seinem holen Schädel hinterlassen.

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» Kategorien: Datenschutz, Deutschland, Überwachung
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» Kommentare: 1 Kommentar | Kommentar schreiben | Top

1 Kommentar zu “Grundsatzurteil: Schnüffler machen unbeirrt weiter”
  1. 1 Von Online-Durchsuchung (Blogschau III) »
    am Donnerstag, 28. Februar 2008 18:08

    [...] http://www.saarbreaker.com/?p=807 (Grundsatzurteil: Schnüffler machen unbeirrt weiter) [...]

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