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Razzien bei G-8-Gegnern waren rechtswidrig

Von SaarBreaker am Freitag, 4. Januar 2008 - 19:56

Die Durchsuchungen bei G-8-Gegnern am 9. Mai 2007 waren nach Meinung des Bundesgerichtshofs rechtswidrig. Laut BGH wäre für solche Aktionen nicht die Bundesanwaltschaft, sondern die Behörden der Bundesländer zuständig.

Links

Bundesgerichtshof: G8-Razzien waren rechtswidrig (Netzpolitik)

Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels (BGH - Pressemitteilung)

Nachhilfestunde für Minister Schäuble und Generalbundesanwältin Harms (Attac)

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» Kategorien: Deutschland, Globalisierung
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Kommentare

1 Kommentar zu “Razzien bei G-8-Gegnern waren rechtswidrig”

  1. 1 Von FR: Terrorismus-Ermittlungen gegen Aktivisten » Beitrag » SaarBreaker
    am Montag, 9. Juni 2008 19:14

    [...] Ähnliches haben wir auch in Deutschland erlebt: Razzien bei G-8-Gegnern [...]

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