Razzien bei G-8-Gegnern waren rechtswidrig
Von SaarBreaker am Freitag, 4. Januar 2008 - 19:56
Die Durchsuchungen bei G-8-Gegnern am 9. Mai 2007 waren nach Meinung des Bundesgerichtshofs rechtswidrig. Laut BGH wäre für solche Aktionen nicht die Bundesanwaltschaft, sondern die Behörden der Bundesländer zuständig.
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Bundesgerichtshof: G8-Razzien waren rechtswidrig (Netzpolitik)
Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels (BGH - Pressemitteilung)
Nachhilfestunde für Minister Schäuble und Generalbundesanwältin Harms (Attac)
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» Geschrieben von SaarBreaker (1153) am Freitag, 4. Januar 2008 - 19:56
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am Montag, 9. Juni 2008 19:14
[...] Ähnliches haben wir auch in Deutschland erlebt: Razzien bei G-8-Gegnern [...]