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BND betreibt bereits Online-Razzien

Von SaarBreaker am Samstag, 5. Januar 2008 - 16:55

Die folgende Heise-Meldung überrascht mich nun wirklich nicht:

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll bereits rund 60mal heimlich Zielrechner Verdächtiger im Ausland über das Internet heimlich ausgeschnüffelt haben. Über diese Zahlen berichtet das Magazin Focus in seiner kommenden Ausgabe. Auf Anfrage habe der Auslandsgeheimdienst weiter mitgeteilt, dass Operationen innerhalb Deutschlands generell nicht zu seinem Aufgabengebiet gehörten. Der so genannte Bundestrojaner sei daher auch nicht gegen deutsche Bürger im Inland eingesetzt worden. Keine Angaben gibt es zu der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der BND die heimlichen Online-Durchsuchungen im Ausland durchführte.

"Bundestrojaner sei daher auch nicht gegen deutsche Bürger im Inland eingesetzt worden", ja, ja, ist schon klar. Im Zuge der Amtshilfe ist jedoch alles vorstellbar.

Der Inlandsdienst soll dem bekennenden "Gotteskrieger" eine getarnte E-Mail mit der Spionagesoftware geschickt haben. Seyam klickte demnach auf den anscheinend unverdächtig daherkommenden Anhang und aktivierte so den Trojaner.

Online-Razzien können ja so einfach sein - manche User lernen es eben nie! Und die Antwort auf "innerhalb Deutschlands generell nicht eingesetzt" ist auch beantwortet, es heißt "Inlandsdienst".

Dabei seien die Verfassungsschützer unter anderem auf eine Anleitung zum Bau von Sprengsätzen und Fotos von verstümmelten US-Soldaten gestoßen sein. Die Funde reichten allerdings nicht aus, um Seyam den Prozess zu machen.

Es wurden angeblich Bauanleitungen von Sprengsätzen gefunden, klar, und für einen Prozess hat’s nicht gereicht? Waren die Bauanleitungen denn so schlecht oder wurden am Ende doch keine Bauanleitungen gefunden?

Das ist wieder einmal ein Beispiel, das klar zeigt, wie sehr sich der Deutsche Staat um die Einhaltung von Grundgesetz, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit bemüht, er schert sich einen Dreck darum! Verlangt aber im Gegenzug die Einhaltung irrwitziger Gesetze.

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