Arbeit der CCC Wahlbeobachter untersagt
Das ist wieder einmal ein Beispiel für die korrupten Machenschaften in unseren Polizeistaat:
Nachdem der Staatsgerichtshof in Wiesbaden den Einsatz von Nedap-Wahlcomputern bei der hessischen Landtagswahl am heutigen Sonntag zugelassen hatte, suchte der Chaos Computer Club (CCC) Freiwillige als Wahlbeobachter. Offenbar wurde ihnen die Arbeit mitunter erschwert oder ganz untersagt, schreibt Frank Rieger vom CCC in seinem Weblog. In Obertshausen seien Bürger vor dem Wahllokal, in dem sie den Aufbau der Wahlcomputer beobachten wollten, abgefangen worden. Ihnen sei das Betreten des Wahllokals verweigert, ihre Personalien festgestellt und ihnen eine Anzeige wegen Störung der Wahl angekündigt worden.
Quelle: Heise
Störung der Wahl? Gehts noch? Wenn das eine Störung der Wahl war, dann muss die Wahl für ungültig erklärt werden, weil auch die Wähler das Wahllokal betreten haben und sich bestimmt auch noch umgesehen haben, oder wurden sie mit verbundenen Augen in das Wahllokal geführt?
Wo leben wir eigentlich? In den Medien häufen sich die Berichte von polizeilicher Willkür, Festnahmen ohne Verdacht, pupatäre Politiker werben im Wahlkampf mit Verbrechensschauplätzen und können sich danach an nichts erinnern. Und dann gibts da noch einen total kranken Amokläufer, der immer und überall Terroristen sieht und seine Paranoia auch noch in jeden EU-Winkel auslebt! Das alles kann nur in einem NICHT demokratischen Deutschland bzw. Polizeistaat geschehen. Da muss sich auch wirklich niemand wundern, wenn ein Parteifunktionär einen Wahlcomputer mit nach Hause nimmt.
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» Von SaarBreaker (1894) am Sonntag, 27. Januar 2008, 22:21 Uhr
» read: 5005 · today: 6 · last: 10. März 2010
» Kategorien: Behördenwillkür, Deutschland, Politik, Ueberwachung
» Tags: Behördenwillkür, Daneben, Deutschland, Politik
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am Sonntag, 18. Mai 2008 14:18
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