Keine VDS für zivilrechtliche Zwecke?
Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke verspricht Frau Zypries, doch die geschickte Wortwahl lässt andres vermuten „Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie“, sagt die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dem Focus und weiter heißt es „Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit“.
Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung
Mit dieser Aussage hat Frau Zypries die Strafverfolgung in jeder Hinsicht gemeint, eine Abgrenzung lässt diese Aussage nicht zu.
Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche
Auch diese Aussage schließt bei Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht aus, dass die Daten der VDS nicht herangezogen werden dürfen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es nun um die Musikindustrie oder sonst etwas geht, die Straftat ist hier die Urheberrechtsverletzung. Eine Raubkopie ist letztendlich auch nur eine Urheberrechtsverletzung.
Bekämpfung von Terrorismus
Mit diesem Unsinn wird der Bevölkerung die Übermachungsmaßnahmen, die sich ausschließlich gegen das Volk richtet, erklärt. Eine Aufklärung, außer Warnungen vor dem islamistischen Terror eines besessenen Innenministers, findet leider nur am Rande in den Printmedien und vermehrt im Internet statt.
Natürlich kann mit der Vorratsdatenspeicherung weder Terrorismus verhindert noch bekämpft werden. Allerdings können die Behörden nach einem terroristischen Abschlag über die VDS z.B. herausfinden, mit welchen Personen die Täter telefoniert haben. Wodurch einige unschuldige ins Visier der Ermittler geraten dürften.
Glaubwürdigkeit?
Welche Glaubwürdigkeit? Ein Staat der seine Bürger belügt, überwacht und sozial Schwache nicht in dem Maße unterstützt, wie es geboten wäre, sich dennoch eine kräftige Diätenerhöhung gönnt, Kinderarmut nur eine Debatte auslöst und Lösungen möglichst weit in die Zukunft schiebt, hat bei mir jede Glaubwürdigkeit verloren.
Quelle
Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke (Heise)
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