Verurteilt und trotzdem keine Einsicht
Zeigt laut Taz der bekannte und verurteilte Münchner Abmahnanwalt Gravenreuth:
Im September verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Gravenreuth zu sechs Monaten Freiheitsstrafe - wegen versuchten Betrugs an der taz. Doch erst jetzt veröffentlichte Richterin Nissing die schriftliche Begründung. Darin heißt es: “Er zeigt keine Einsicht und hätte die taz GmbH nicht einen derart guten Rechtsanwalt gehabt, hätte der Angeklagte trotz Kenntnis aller Umstände, die zum Erlöschen der Forderung geführt haben, die Internetdomain verwertet. Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen.”
Vielleicht ein kleiner Trost für alle die von diesem Anwalt “bedroht” wurden: Das Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut.
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» Geschrieben von SaarBreaker (1156) am Dienstag, 6. November 2007 - 18:10
» Gelesen: 1280 · heute: 2 · zuletzt: 6. October 2008
» Kategorien: Abmahnung, Deutschland, Zensur / Filter
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