Zypries: Karlsruher Urteil nicht entscheidend
Brigitte Zypries (SPD), die einst gegen die Online-Durchsuchung war, stellt sich schon jetzt gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Anfang 2008 über die Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen entscheiden wird.
Das Bundesverfassungsgericht wird mit seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen aus Sicht von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) keine Vorentscheidung über die Einführung des Fahndungsinstruments auf Bundesebene treffen. Nach dem Karlsruher Spruch Anfang 2008 werde man zwar verfassungsrechtlich klarer sehen, sagte sie der Leipziger Volkszeitung. Unabhängig davon müsse aber anschließend noch sachpolitisch entschieden werden, “ob wir eine solche Regelung überhaupt benötigen”. Es werde “ganz sicher keinen Automatismus” geben. Sie sei eher skeptisch, dass es einen Weg für eine gesetzliche Regelung gebe.
Frau Zypries bezweifelt also “ob wir eine solche Regelung überhaupt benötigen”? Aus Sicht der Volksschnüffler sicherlich nicht. Denn durch eine “Regelung” müsste jede Online-Schnüffelei durch einen Richter genehmigt werden. Das wiederum passt nicht ins BKA-Schnüffelkonzept, das erst einmal drei Tage “Probeschnüffeln” will um festzustellen, ob der Beschnüffelte überhaupt verwertbare Daten vorzuweisen hat.
Aus Sicht der Bürger ist eine klare Regelung unabdingbar, schließlich kommt die heimliche Online-Durchsuchung einer Wohnungsdurchsuchung gleich.
Quelle
Zypries: Karlsruher Urteil wird nicht entscheidend für Online-Ermittlung sein
Ähnliche Beiträge
- Wer auch noch visuell überwachen darf
- Schäuble: Den kann jeder haben
- Fingerabdrücke von Schäuble werden veröffentlicht
- Zypries zum Bundesverfassungsgericht?
- Datenschutz ist der Öffentlichkeit egal
» Geschrieben von SaarBreaker (1258) am Sonntag, 28. Oktober 2007 - 22:06
» Gelesen: 365 · heute: 2 · zuletzt: 20. November 2008
» Kategorien: Datenschutz, Deutschland, Politik, Überwachung
» Kommentare: Keine Kommentare | Kommentar schreiben | Top
» Trackback: Trackback-URL für diesen Beitrag














