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Onlinedurchsuchung mit Sachverstand?

Von SaarBreaker am Mittwoch, 24. Oktober 2007 - 21:00

Bitkom, die ihre Einmalkosten zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf satte 2,1 Millionen Euro schätzt, will über die Onlinedurchsuchung mit Sachverstand diskutieren. Dagegen ist ja nichts einzuwenden, aber wenn ich das Folgende lese, zweifle ich doch stark an den Sachverstand der Verantwortlichen Schnüffler:

“Wenn es um eine niedrige zweistellige Zahl an Durchsuchungen gehe, dann ist die Online-Durchsuchung ein Fall für qualifizierte Spezialisten der Ermittlungsstellen, nicht für eine generelle Softwareschnittstelle.” Auch wenn das mit einem gewissen Aufwand für die Provider verbunden ist, sei eine durch einen Richter angeordnete und vom Provider eingerichtete Einzelmaßnahme wesentlich sympathischer als eine generelle Schnittstelle, auf die Ermittler einfach zugreifen könnten. Generell sei der Trend bei Überwachungsmaßnahmen steigend, im vergangenen Jahr wurden laut Bundesnetzagentur 35.816 Mobiltelefone und 5099 Festnetzanschlüsse überwacht, zudem lasen die Ermittler 473 E-Mail-Konten mit, und in 44 Fällen griffen die Ermittler auf VoiP-Anschlüsse zu.

Onlinedurchsuchungen im zweistelligen Bereich - ist ja lachhaft! Und was mich hier noch stört, ist “Softwareschnittstelle” und “Provider”. Aha, die Provider sollen also bei der Verbreitung des Bundestrojaners helfen. Interessant ist auch diese Äußerung:

Vorsichtig kritisch äußerte sich Kempf schließlich zu den vom Bayerischen Landeskriminalamt vorgenommenen Überwachungsmaßnahmen. Er gehe davon aus, sagte Kempf, dass man hierbei die Grenze zur Onlinedurchsuchung bereits überschritten habe. Bei der sogenannten “Quell-TKÜ” wird auf einen lokalen Rechner zugegriffen, um etwa ein VoiP-Gespräch abhören zu können. Jüngsten Medienberichten zufolge soll dies in Bayern in rund einhundert Fällen der Fall gewesen sein. Eine weitere Forderung, die bereits jetzt vermehrt von den Behörden gestellt wird, ist laut Kempf die Herausgabe von Schlüsseln, um zum Beispiel an die verschlüsselten Inhalte einer Festplatte zu gelangen.

Mit Sachverstand kommt man bei diesen Gegebenheiten wohl nicht mehr weiter…

Quelle

http://www.heise.de/newsticker/meldung/97911/

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