BKA nahm Surfer ins Visier
Das BKA nahm also doch Surfer ins Visier, die sich auf Behördenwebseiten über “Militante Gruppen” informiert hatten.
Focus: Der Grund für eine “anlassbezogene Speicherung” der IP-Adressen beruhe auf der “Erfahrung”, dass sich Täter im Netz über den Fortgang der Ermittlungen informiert hätten, sagte Altmaier. Gedeckt sei die Datenerhebung durch die Strafprozessordnung, wobei die Praxis von der Bundesanwaltschaft gestützt werde, fügte er hinzu.
Das BKA unterstellt jedem Informationssuchenden, der sich nur mal so über linksextremistische Gruppen informieren will, dass er dieser Gruppe angehört?! Wievielle Verdächtige mag es dann wohl geben, wenn die Online-Durchsuchung erlaubt wird?
Focus: […] Deren Abgeordneter Christian Ströbele hatte darauf hingewiesen, dass mit einem Urteil des Landgerichts Berlin vom September solche Speicherungen mittlerweile verboten seien. Laut Altmaier ist das BKA die einzige nachgeordnete Behörde, die noch so verfährt.
Quelle
Politik bestätigt Online-Speicherung (Focus)
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» Geschrieben von SaarBreaker (1258) am Mittwoch, 10. Oktober 2007 - 19:25
» Gelesen: 413 · heute: 3 · zuletzt: 20. November 2008
» Kategorien: Datenschutz, Deutschland, Überwachung
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