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Unglaublich: Freisprüche im Pascal-Prozess

Von SaarBreaker am Freitag, 7. September 2007 - 21:06

Im Pascal-Prozess wurden aus Mangel an Beweisen alle 12 Angeklagten freigesprochen! Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde beim Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) ein.

Es kann keine Rede davon sein, dass die Unschuld der Angeklagten erwiesen wäre. “Durchaus möglich” sei es, formulierte der Vorsitzende Richter Ulrich Choduba, dass Pascal Zimmer tatsächlich, wie es in der Anklage stand, am 30. September 2001 im Hinterzimmer einer Bierkneipe im Saarbrücker Stadtteil Burbach von mehreren Männern vergewaltigt wurde; dass ihm die Angeklagte Andrea M., um ihn am Schreien zu hindern, den Kopf in ein Kissen drückte, bis das Kind erstickt war; dass die Leiche dann, in einen Müllsack verpackt, an einem unbekannten Ort verscharrt wurde.
Quelle: Süddeutsche

Vor knapp drei Jahren, als der Pascal-Prozess in Saarbrücken begann, wurde bereits von Richtern und Staatsanwälten gewarnt, dass der Prozess nicht in Saarbrücken verhandelt werden sollte, da dem Gericht die “nötige” Erfahrung im Sexualstrafbestand fehle.

Urteil unbefriedigend

Obwohl man offenbar davon ausgeht, dass die Angeklagten im Sinne der Anklageschrift schuldig sind, konnte deren Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden. Die Wirtin der “Tossa-Klause”, die in dem Prozess mehrfach als “zentrale Figur” einer Kinderschänderbande bezeichnet wurde und mehrere Kinder an Freier verkauft haben soll, wurde wegen eines Drogendelikts zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

In dem beinahe drei Jahre andauernden Prozess war man nicht in der Lage, den Verbleib von Pascal zu klären noch den sexuellen Missbrauch von mehreren Kindern auf zu klären. Ein erneuter Prozess wird daran auch nichts mehr ändern können, da die Leiche von Pascal, die Aufschluss über das Verbrechen geben könnte, bisher nicht gefunden wurde.

Quelle

Zumutungen eines Rechtsstaats (Süddeutsche)

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» Von SaarBreaker (1342) am Freitag, 7. September 2007 - 21:06
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