BKA-Schnüffelei - Beweiskraft vor Gericht?
Das Bootsektorblog, welches ich seit einiger Zeit lese, hat einen interessanten Beitrag veröffentlicht, den ich für lesenswert halte:
Dass alles, was online passiert, einschliesslich sämtlicher angeschlossener Rechner, von irgendjemand gesteuert sein könnte, den wir nicht kennen, das hat sich zumindest im Bundeswahrheitsministerium noch nicht in Form einer Erkenntnis durchgesetzt. Womöglich bzw. mutmasslich ist die “Zhelatin Gang” verantwortlich für geschätzte 10 Millionen bot-infizierte PCs. Zombie-Rechner, die mittels eingeschleustem Trojaner alles tun, was ihre finsteren Herrscher befehlen. Auch mit deinem PC, wenn du Pech hast. Und wenn du nicht etwa über in Deutschland illegale und mit Gefängnisstrafe bedrohte Sniffertools und das entsprechende Wissen verfügst. Und ohne dein Wissen auf deiner Festplatte zwischengelagerte Kinderpornosnuff-Videos, die vom BKA gefunden werden, weil dein Rechner an einer Onlineblockade eines luxemburgischen oder liechtensteinischen Internetcasinos teilgenommen hat, bringen dich zwar nicht in die Todeszelle, ruinieren dein Leben aber trotzdem gründlich. Dann mal viel Glück uns allen, sogar für Frau Robbins und ihren bevorstehenden Prozess: “I’d do anything to protect my kids”. Nur, wovor? Und mit welchen Mitteln?
Quelle: Bootsektorblog
Ich habe es hier ja schon ein einmal erwähnt und ich schreibe es noch einmal: Die durch die heimliche Schnüffelei gewonnenen “Beweise” können vor Gericht keine Beweiskraft haben, weil es eben möglich ist, dass die “Beweise” unwissentlich auf den Rechner gekommen sind.
Nachdem es offenbar schon einen Fall von Missbrauch gibt, könnte rein theoretisch sogar das BKA selbst Daten auf dem Ziel-Computer einschleusen um einen unliebsamen Bürger dingfest zu machen. Außerdem werden durch das einschleusen eines “Bundestrojaner” bereits Daten auf dem Computer verändert.
Ich frage mich, wie will das BKA die heimlich Online-Durchsuchung dokumentieren, wenn der Ziel-Computer beispielsweise bereits durch einen Trojaner und/oder Viren verseucht ist?
Wie kann ein Bürger, der nur gelegentlich im Internet surft, von der Zugangstechnik und Absicherung seines Computers keine Ahnung hat, seine Unschuld beweisen?
Beides ist unmöglich! Das BKA wird nicht eindeutig beweisen können, dass die “Beweisdaten” tatsächlich von dem Benutzer gespeichert wurden und der Benutzer wird nicht beweisen können, dass die “Beweisdaten” nicht von ihm gespeichert wurden.
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» Geschrieben von SaarBreaker (1258) am Montag, 3. September 2007 - 19:43
» Gelesen: 546 · heute: 4 · zuletzt: 19. November 2008
» Kategorien: Computer, Internet, Schadsoftware, Überwachung
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am Montag, 3. September 2007 20:11
Wer wird sich denn um etwas so unwichtiges wie Beweiskraft vor Gericht kümmern, unsern Innenminister bestimmt nicht, denn der braucht keine Gerichte, wenn seiner Ansicht nach Gefahr im Verzug ist.
am Montag, 3. September 2007 20:30
“Gefahr im Verzug” ist doch ausgemachter Blödsinn! Die “Profi-Politiker” haben doch selbst erzählt, dass sie das Schnüffelpaket erst für die Zielperson vorbereiten müssen, außerdem muss vorher festgestellt werden, welcher Computer und OS. Wie soll das innerhalb von Minuten gehen?
Wenn das BKA die “Beweise” verwerten will, spielt es schon eine Rolle, wie die Gerichte die Beweise bewerten.
Der Schnüffelkönig selbst sagte, dass die heimliche Schnüffelei gesetzlich erlaubt werden müsse, damit die “Beweise” gerichtlich verwertet werden können.
Eigentlich muss man sich doch fragen, ob die noch alle Nadeln an der Tanne haben!!!
Der Hacker-Staat